Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig. Als strafmildernd führte die Richterin an, dass der Angeklagte sofort umfassend geständig und unbescholten war. Dem Verurteilten attestierte der psychiatrische Gutachter ein Burn-out.Nach dem geplanten - aber letztlich gescheiterten - Suizid habe er seine Frau nicht "überfordert" zurücklassen wollen.
"Mord aus Liebe"
Die Tat habe er "minutiös geplant", so der psychiatrische Sachverständige, der von einem "Mord aus Liebe" sprach. Der Angeklagte habe unter einem "echten Burn-out" gelitten.
Dieser Zustand "extremer psychischer Erschöpfung und Ermüdung" habe letztlich zu Suizidgedanken geführt. Seine beiden Töchter im Alter von neun Monaten und zweieinhalb Jahren sollten mit ihm sterben, weil er seine Frau nicht mit einer "Doppelbelastung" zurücklassen wollte, zitierte der Staatsanwalt im Eingangsplädoyer den Angeklagten. Er habe "Zeit mit den Kindern im Himmel verbringen" und dort "ohne Druck und ohne Belastung mit ihnen spielen wollen".
28. Dezember genau ausgesucht
Der 29-Jährige habe den 28. Dezember bewusst als den Tag auserkoren, an dem alle drei sterben sollten. Über die Weihnachtsfeiertage hätten Verwandte noch die Gelegenheit gehabt, die beiden Mädchen zu sehen. Eine Tat aus Affekt könne deshalb ausgeschlossen werden, so der Staatsanwalt. Der zweifache Vater sei zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig gewesen, attestierte der psychiatrische Gutachter. Allerdings, so die Verteidigung im Anfangsplädoyer, habe ein "massiver Überforderungszustand" vorgelegen.
Verteidigung plädiert auf "besonderen Milderungsgrund"
"Bemerkenswert" und für ihn ein "besonderer Milderungsgrund" sei nicht nur die Tatsache, dass der 29-Jährige bis zum Tatzeitpunkt unbescholten war, sondern auch die Einvernahmen der Zeugen und Bekannten, im Zuge derer "kein böses Wort" gegen den Angeklagten gefallen sei.
Mutter zum Tatzeitpunkt in der Arbeit
Die Tat hatte sich im gemeinsamen Haus der jungen Familie ereignet, die Mutter war zum Tatzeitpunkt in der Arbeit, der Vater beaufsichtigte die beiden Kinder. Der Angeklagte gab an, seine beiden Mädchen nach dem gemeinsamen Frühstück mit einem Kopfpolster erstickt und erwürgt zu haben. Diese Angaben wurden vom Gerichtsmediziner bestätigt. Nach dem Tod der Mädchen habe der Vater drei Suizidversuche überlebt.
(Quelle: apa)