Mildere Omikron-Verläufe

Verkehrs-Beschränkung statt Corona-Absonderung nun möglich

Veröffentlicht: 15. Juni 2022 19:55 Uhr
Als Alternative zur Quarantäne bei einer Corona-Infektion kann der Gesundheitsminister künftig Verkehrsbeschränkungen verordnen. Die Änderung des Epidemiegesetzes ist am Mittwoch angesichts milderer Verläufe bei Omikron vom Nationalrat mit Stimmen von ÖVP und Grünen beschlossen worden.
SALZBURG24 (KAT)

Von der Opposition kam Kritik, und zwar wegen der kurzfristigen Einbringung. Die FPÖ befürchtete auch, dass dadurch Corona-Demos verboten werden könnten.

Bald keine Quarantäne mehr bei Corona?

Die Corona-Quarantäne könnte bald der Vergangenheit angehören. Denn die Omikron-Variante habe gezeigt, dass bei vorwiegend milden Krankheitsverläufen auch Verkehrsbeschränkungen ein taugliches …

Änderungen beim Contact Tracing

Beschlossen wurde zudem, dass die Gesundheitsbehörden in der Kontaktnachverfolgung künftig zu Spitzenzeiten priorisieren und einschränken dürfen. Dies gilt, wenn der Aufwand objektiv nicht bewältigbar ist. Außerdem wurden die gesetzlichen Grundlagen dafür geschaffen, dass der Gesundheitsminister Personen mit einem Schreiben an ihre Auffrischungsimpfung gegen Corona erinnern kann.

Impfdaten werden länger gespeichert

Impfdaten sollen - länger als bisher vorgesehen - mindestens bis Ende Juni kommenden Jahres gespeichert werden dürfen. Geändert wird zudem das Suchtmittelgesetz, hier war nur die FPÖ dagegen. Die behandelnden Ärzte können damit die Dauerverschreibung für Ersatzmedikamente für Drogenkranke mit dem Vermerk "Vidierung nicht erforderlich" versehen, womit sie nicht mehr zum Amtsarzt müssen. Die Pauschale für die Abgabe von Covid-Heilmitteln wird von den öffentlichen Apotheken auf die Hausapotheken ausgedehnt.

Corona-Regeln in Verwaltung verlängert

Mit einem weiteren Beschluss mit Zustimmung von ÖVP, Grünen und SPÖ wurden diverse Corona-Regeln verlängert, die den Verwaltungsbereich betreffen. Dabei geht es etwa um Beschlüsse von Gemeinderäten und des Ministerrats per Videokonferenz, den Einsatz von Videotechnologie in Verwaltungsverfahren und die Einschränkung des Parteienverkehrs. Auch der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat, die KommAustria inklusive ihrer Senate, die Presseförderungskommission sowie der Stiftungsrat und der Publikumsrat des ORF dürfen noch bis Ende 2022 Beschlüsse im Umlaufweg bzw. per Videokonferenz fällen, sollten das "außergewöhnliche Ereignisse" erfordern.

(Quelle: apa)

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