Haushaltsabgabe

VfGH befasst sich mit ORF-Beitrag und unterbricht BVwG-Verfahren dazu

Veröffentlicht: 14. März 2025 12:48 Uhr
Aufgrund der "erheblichen Anzahl von Beschwerden" gegen die Vorschreibung des ORF-Beitrages befasst sich nun der VfGH mit dem Thema und unterbricht dazu sogar andere Verfahren.

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) wendet aufgrund einer erheblichen Anzahl von Beschwerden gegen die Vorschreibung des ORF-Beitrages eine Regelung für ein sogenanntes "Massenverfahren" an. Dadurch werden alle beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) dazu anhängigen Verfahren unterbrochen. Erst wenn der VfGH eine Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit des ORF-Beitrags getroffen hat, auf sich in der Folge stützen lässt, werden diese Verfahren laut Aussendung fortgesetzt.

18 Fälle zu ORF-Beitragspflicht anhängig

Bereits jetzt seien 18 Fälle zur ORF-Beitragspflicht beim VfGH anhängig, hieß es vonseiten des Höchstgerichts gegenüber der APA. Dabei handelt es sich um Beschwerden gegen BVwG-Erkenntnisse. Das BVwG ist mit weit mehr Fällen in dieser Causa konfrontiert. Im September des Vorjahres war von 120 anhängigen Verfahren die Rede. Damals veröffentlichte das BVwG eine erste, nicht rechtskräftige Entscheidung, wonach zwei eingelangte Beschwerden abgewiesen wurden. Es liege keine Verletzung von Grundrechten und des EU-Beihilfenrechts vor, hieß es. Nun befasst sich der VfGH mit der Causa - allerdings nicht vor Juni, wie der APA mitgeteilt wurde.

Hunderttausende Haushalte mussten erstmals zahlen

Die Umstellung der gerätegekoppelten GIS-Gebühr auf einen ORF-Beitrag in Form einer Haushaltsabgabe durch die damalige Bundesregierung (ÖVP, Grüne) Anfang 2024 hat zahlreiche von Privatpersonen angestrengte Beschwerdeverfahren nach sich gezogen. Der ORF-Beitrag beträgt 15,30 Euro pro Monat und Haushalt. Seit der Umstellung ist es egal, ob Fernseher oder Radio in den eigenen vier Wänden stehen. Für die meisten Personen, die bis dahin die gerätegekoppelte GIS-Gebühr zahlten, wurde es billiger. Hunderttausende Haushalte mussten aber erstmals zahlen.

(Quelle: apa)

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