Die Pleite von FTI, dem drittgrößten Reiseanbieter in Europa, wird auch in Österreich viele Menschen treffen. Genaue Zahlen gebe es noch nicht, betonte Gregor Kadanka, Obmann des WKÖ-Fachverbandes der Reisebüros, im Gespräch mit der APA. Aber er schätze, dass es letztlich "eine niedrige fünfstellige Zahl von Betroffenen" geben werde, also von 10.000 Menschen aufwärts. Alle Ansprüche müssten in Deutschland geltend gemacht werden. Hier greife auch eine Staatshaftung. Der Verbraucherschutzverein (VSV) rät Betroffenen in Österreich, ihre Ansprüche auf Rückzahlung des bezahlten Reisepreises mit eingeschriebenem Brief samt Rückschein beim Abwickler geltend zu machen.
FTI-Reisen nicht oder nur mehr teilweise durchführbar
In Österreich hat der FTI-Konzern eine Zweigniederlassung in Linz und ist mit rund 70 Mitarbeitern vertreten. Anfragen der APA an das Unternehmen zur weiteren Vorgehensweise und Auswirkungen der Insolvenz auf österreichische Reisende blieben vorerst unbeantwortet. Generell hieß es, noch nicht begonnene Reisen würden voraussichtlich ab morgen, Dienstag (4. Juni), nicht mehr oder nur teilweise durchgeführt werden können.
Nur ein kleiner Teil der Betroffenen sei gerade im Urlaub gestrandet und brauche unmittelbar Unterstützung, die anderen hätten ihre Reise noch nicht angetreten und könnten eventuell noch umplanen, schränkte Kadanka ein. Ersatz bekommt nach EU-Recht nur, wer eine Pauschalreise gebucht hat. Sollte dies über ein Reisebüro geschehen sein, dann empfiehlt Kadanka erst einmal "nicht gleich zum Hörer zu greifen". Denn "die Kollegen in den Reisebüros sind dahinter" und würden nun einmal versuchen die Lage zu klären und dann ihre Kunden aktiv zu informieren. "In den nächsten Tagen" erwartet der Fachverbandsvertreter mehr Informationen. Wer hingegen eine Pauschalreise online gebucht hat, muss sich nun selber aktiv um Schadensersatz kümmern. Grundsätzlich seien Reisende aus Österreich mit Reisenden aus Deutschland gleichgestellt, in beiden Fällen müsse der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) geradestehen, weil FTI seinen Sitz in Deutschland hat, so Kadanka.
Der Zusammenbruch des Unternehmen sei nicht absehbar gewesen und auch für Brancheninsider überraschend gekommen, sagte Kadanka. Zuletzt sei die Stimmung eher positiv gewesen, weil mit dem Einstieg eines Fonds gerechnet worden sei. Kadanka sieht Parallelen zur Pleite des Reisebüros Thomas Cook im Jahr 2019. Thomas Cook sei zwar etwas größer gewesen, aber zusätzliches Pech sei, dass die Zahlungsunfähigkeit von FTI diesmal unmittelbar zu Beginn der Reisesaison gekommen sei, was die Zahl der Betroffenen erhöhen könnte.
Das rät der Verbraucherschutz
Indes klärte der Verbraucherschutzverein (VSV) auf, was die Pauschalreiserichtlinie der EU vorsieht: Wenn eine gebuchte und bezahlte Pauschalreise nicht angetreten werden kann, hat der Insolvenzabsicherer (Deutscher Reisesicherungsfonds GmbH (DRSF), Sächsische Straße 1, D-10707 Berlin) den Kunden den gesamten Reisepreis zu ersetzen. Wurde die Pauschalreise bereits angetreten, hat der Insolvenzabsicherer dafür zu sorgen, dass die ordnungsgemäße Heimreise organisiert wird bzw. Mehrkosten für die Reisenden ersetzt werden. Der Insolvenzabsicherer muss 24 Stunden erreichbar sein.
"Wir raten Betroffenen, Ansprüche auf Rückzahlung des bezahlten Reisepreises mit eingeschriebenem Brief samt Rückschein beim Abwickler geltend zu machen," sagte Miriam Faber, Juristin des VSV. "Sollten die Ansprüche nicht oder nur teilweise erfüllt werden, dann bietet der VSV Hilfestellung an und wird eine Sammelaktion zur Durchsetzung der Ansprüche starten", kündigte sie an.
(Quelle: apa)