Der VwGH hatte das Tabakgesetz derart interpretiert, dass auch der Gang aufs WC rauchfrei erfolgen können muss. Mit dem Beschluss vom Mittwoch wird festgehalten, dass es das ursprüngliche Ziel des Gesetzgebers gewesen sei, Lokalbesucher vor den Auswirkungen des Passivrauchens zu schützen. Solche seien beim bloßen kurzen Durchschreiten eines Raucherbereichs aber nicht anzunehmen.
Die Regierungsparteien betonten, dass es hier vor allem um Rechtssicherheit gehe. "Der Staat muss auch verlässlich bleiben", sagte SP-Abgeordneter Peter Wittmann. Man dürfe durch Interpretationen nicht Leute in den Ruin stürzen, sagte er mit Verweis auf von Gastwirten bereits vorgenommene kostenintensive Umbau-Maßnahmen. Ähnlich die Argumentation von VP-Mandatar Wolfgang Gerstl: "Es geht um Vertrauensschutz und um den Rechtsstaat", sagte er. Bürger müssten auf ein Gesetz "das hier beschlossen worden ist", vertrauen können.
FPÖ-Mandatar Roman Haider betonte, dass seine Fraktion der Regelung "mit Bauchweh" zustimme. Denn eigentlich trete man für komplette Wahlfreiheit für die Wirte hinsichtlich der Frage ein, ob das Lokal als Raucher- oder Nichtraucherlokal geführt wird. Man stimme aber zu, "weil wir uns damit eindeutig auf Seite der Wirte stellen". Team Stronach-Klubobfrau Kathrin Nachbaur begründete das Ja ihrer Fraktion mit der Rechtssicherheit.
Die Grünen - wie auch die NEOS - wandten sich gegen das Gesetz, da sie für ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie eintreten.
(Quelle: salzburg24)