Meinungscheck

Weiterbildungszeit statt Bildungskarenz: Was haltet ihr davon?

Veröffentlicht: 03. April 2025 10:08 Uhr
Die Bildungskarenz wird auf neue Beine gestellt und heißt ab 2026 Weiterbildungszeit. Was haltet ihr von den geplanten Neuerungen und Änderungen, wie dem leichteren Zugang für Menschen mit geringerer Bildung und der Pause nach der Elternkarenz? Stimmt ab im Meinungscheck!

Die alte Bildungskarenz ist mit Ende März ausgelaufen. Akzeptiert wurden aber noch Fälle, wenn die Vereinbarung bis Ende Februar abgeschlossen wurde und die Bildungsmaßnahme spätestens am 31. Mai beginnt. Ersetzt wird die Bildungskarenz ab 2026 durch eine Weiterbildungszeit, wie im Ministerrat am Mittwoch mitgeteilt wurde.

Das neue Modell soll sich vor allem an Personen mit niedriger formaler Bildung richten. Erreicht werden soll dies mit einer erhöhten Mindestentschädigung von 32 Euro pro Tag.

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Maximal sind für die Weiterbildungszeit 150 Millionen Euro budgetiert. Ein großer Teil der Kosten für die Bildungskarenz, die sich zuletzt schon auf 650 Millionen im Jahr beliefen, machten Personen aus, die diese geförderte Ausbildung direkt an die Elternkarenz anschlossen. Diese Möglichkeit entfällt, denn künftig müssen mindestens 26 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigung dazwischen liegen.

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Voraussetzung, die Weiterbildungszeit anzutreten, ist zudem, dass man beim entsprechenden Dienstgeber schon ein Jahr beschäftigt war bzw. zwölf Monate während der zwei Jahre vor dem Antritt. Eine Altersgrenze gibt es weiterhin nicht.

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Bildet man sich außerhalb des eigenen bisherigen Tätigkeitsbereichs weiter, ist eine vorherige Beratung beim AMS verpflichtend. Zudem sollen die Ziele der Fortbildung festgeschrieben werden.

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Will man sich universitär fortbilden, müssen weiterhin 20 Wochenstunden geleistet werden. Jedoch soll durch noch näher definierte Klarstellungen sichergestellt werden, dass diese möglichst auch in Präsenz absolviert werden. Gibt es Betreuungspflichten, müssen nur 16 Wochenstunden erbracht werden. Bei den geforderten ECTS-Punkten sind es ebenfalls 20, 16 bei Betreuungspflichten. Bisher mussten nur acht Punkte nachgewiesen werden. ETCS-Punkte sind ein System zur Bewertung und Anerkennung von Studienleistungen in Europa. Die Anwesenheitsverpflichtungen sollen verstärkt werden. Nach Abschluss der Weiterbildung ist eine Teilnahmebestätigung vorzulegen.

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(Quelle: salzburg24)

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