Eine Betriebsversammlung des Bordpersonals, die in einen Warnstreik überging, sorgt am Dienstag für Einschränkungen bei Flügen der Austrian Airlines (AUA). Das betrifft mit Stand Dienstagmittag insgesamt 36 Flüge und 1.800 Passagiere.
Möglich sind Verspätungen, Umbuchungen oder gar Ausfälle. Das kann für Reisende zur Nervenprobe werden. Welche Rechte die Betroffenen haben, wird in der EU-Fluggastrechte-Verordnung geregelt, klärt die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (APF) in einer Aussendung auf. Wir haben die wichtigsten Punkte hier für euch auf einen Blick zusammengefasst.
Eure Rechte als Fluggast
Welche Rechte habe ich bei Flugausfall?
Wenn ein geplanter Flug kurzfristig annulliert wird, für den ihr schon ein Ticket oder einen Flugschein habt, habt ihr das Recht auf:
- die Erstattung des Ticketpreises inkl. Steuern und Gebühren
- den Rückflug zum Abflugsort zum frühestmöglichen Zeitpunkt
- alternative Beförderung zum Reiseziel unter vergleichbaren Bedingungen. Für euch entstehen keine zusätzlichen Kosten. Die Beförderung kann zum nächstmöglichen oder, auf Wunsch des Fluggastes, zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Maria-Theresia Röhsler, Geschäftsführerin der APF, rät allerdings zuerst in Kontakt mit der Airline zu treten, bevor ihr eine alternative Beförderung bucht. „In der Regel sollte proaktiv eine alternative Beförderung angeboten werden“, so die Expertin. Die Leitlinien der EU-Kommission geben außerdem vor, dass ein Luftfahrtunternehmen die Kosten für die anderweitige Beförderung erstatten muss, wenn es der Verpflichtung zum Angebot einer anderweitigen Beförderung unter vergleichbaren Reisebedingungen nicht nachkommt.
Wenn das Luftfahrtunternehmen keine Wahl zwischen Erstattung oder anderweitiger Beförderung anbietet, sondern einseitig beschließt, die ursprünglichen Flugscheinkosten zu erstatten, haben Passagiere Anspruch auf Erstattung der Mehrkosten des neuen Flugscheins unter vergleichbaren Reisebedingungen.
Wie hoch ist die Entschädigung bei Flugausfall?
Entschädigungen hängen von der jeweils gebuchten Strecke ab und können bis zu 600 Euro pro Person betragen. Da es sich im konkreten Fall um eine Betriebsversammlung des Beförderungsunternehmens selbst handelt, nicht etwa eines Sub-Unternehmens (z.B. Bodenpersonal), stellt dies keinen „außergewöhnlichen Umstand“ dar, der die Airlines von der Verpflichtung, eine Entschädigung zu leisten, entbindet.
Was bekommt man bei Flugverspätung?
- Ab einer zweistündigen Abflugverspätung stehen euch Betreuungsleistungen zu (Verpflegung und Getränke bzw. Hotel und Transferkosten bei Verspätungen von mehr als einem Tag).
- Ausgleichszahlungen bekommt ihr ab einer mehr als dreistündigen Ankunftsverspätung am Zielort. Fluggäste erhalten je nach der gebuchten Strecke bis zu 600 Euro pro Person zurück.
Wenn euer Flug wegen AUA-Betriebsversammlungen annulliert wird oder sich verspätet, findet ihr hier einen Musterbrief, mit dem ihr eure Passagierrechte bei der Airline einfordern könnt. Solltet ihr innerhalb einer Frist von sechs Wochen keine oder keine zufriedenstellende Antwort von der Fluglinie erhalten, unterstützt euch APF kostenlos und provisionsfrei.
Musterbriefe für Entschädigung bei Fluglinien
(Quelle: salzburg24)