Nach Lockdown III

Wer kontrolliert "freigetestete" Gäste in Gastro?

Ein gesperrtes Gasthaus in Wien am Montag, 23. März 2020. "Social Distancing" ist eine der Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus.
Veröffentlicht: 22. Dezember 2020 11:05 Uhr
Wer sich nach dem dritten Lockdown auf Corona testen lässt, darf wieder Lokale und Kulturveranstaltungen besuchen. Doch wer soll das kontrollieren?

Die Behörden, nicht die Wirte, sollen ab dem 18. Jänner mit dem Öffnen der Gastronomie das "Freitesten" kontrollieren. Die Lokalbetreiber seien dafür nicht zuständig, stellte die Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) am Dienstag klar. "Die zuständigen Behörden können jederzeit und überall Kontrollen durchführen, ob sich jemand mit einem negativen Coronatest 'freigetestet' hat. Es wäre absurd, diese Verantwortung den Betreibern von Lokalen aufzubürden", so Köstinger.

Stichprobenartige Kontrollen

Die Kontrollen sollen laut Köstinger stichprobenartig sein und die "Freigetesteten" verpflichtet, das negative Testergebnis bei sich zu tragen. "Jeder, der einen Test gemacht hat, muss das Ergebnis bei sich haben, damit er es im Fall einer Kontrolle vorweisen kann", so die Ministerin in einer der APA schriftlich übermittelten Stellungnahme.

Wirtesprecher Mario Pulker hatte zuvor in der "Krone" (Dienstagsausgabe) gesagt: "Wir sind keine Sheriffs und wollen keine Zettelwirtschaft." Mit den abendlichen Ausgangssperren sei das Geschäft für ein Restaurant nicht rentabel.

Testen oder Lockdown verlängern

Die türkis-grüne Regierung plant beim dritten Lockdown ab Mitte Jänner Lockerungen für jene, die sich einem Antigen-Test unterziehen und nennt dies "freitesten". Für alle, die an den neuerlichen Corona-Massentests nicht teilnehmen, soll der Lockdown eine Woche länger bis zum 24. Jänner gelten.

(Quelle: apa)

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