Facebook und Instagram betroffen

Meta füttert eigene KI mit Nutzerdaten: So legt ihr Widerspruch ein

Gegen die Datensammlung für "Meta AI" kann auf Facebook und Instagram widersprochen werden.(SYMBOLBILD)
Veröffentlicht: 26. Mai 2025 09:28 Uhr
Der Meta-Konzern erfasst ab Dienstag für die Portale Facebook und Instagram sämtliche Nutzerdaten für das Training der eigenen künstlichen Intelligenz. Wer das nicht möchte, kann nur noch heute aktiv widersprechen. Was das konkret für eure Daten bedeutet und wie ihr die Datensammlung deaktiviert, erfahrt ihr hier.

Der Techkonzern Meta verwendet ab Dienstag User-Daten für das Training seiner Künstlichen Intelligenz "Meta AI" – allerdings ohne vorher die Zustimmung der Nutzerinnen und Nutzer einzuholen. Betroffen sind Facebook und Instagram. In Österreich werden die Portale jeweils von rund 3,3 Millionen Menschen genutzt – das ist mehr als ein Drittel der gesamten Bevölkerung. Sie sind somit alle unmittelbar von den geplanten Änderungen zum KI-Training bei Meta betroffen.

Welche Inhalte werden verwendet?

Verwendet werden dafür sämtliche öffentlich sichtbaren Inhalte. Dazu zählen Beiträge, Kommentare, Fotos, Videos und Storys. Meta beruft sich dabei auf ein "berechtigtes Interesse", das die Nutzung dieser Daten erlaube – es sei denn, Nutzerinnen und Nutzer widersprechen ausdrücklich. Meta-Boss Mark Zuckerberg kündigte an, dass aus diesen Daten auch künstliche Freundinnen und Freunden erstellt werden können, die mit den Nutzer:innen chatten bzw. sprechen und ihnen Fotos schicken. Die Meta-KI soll also lernen, wie ihr Beiträge schreibt, kommentiert und welche Fotos ihr veröffentlicht.

"Mithilfe von KI bei Meta können Nutzer:innen komplexe Probleme lösen, noch kreativer sein und völlig neue Dinge erschaffen. Von Antworten in Echtzeit im Chat über Unterstützung bei der Planung des nächsten Urlaubs bis hin zu vielfältigeren Ausdrucksmöglichkeiten“, heißt es dazu weiter im "Privacy Center" von Facebook.

Meta-KI: So legt ihr Widerspruch ein

Sind die User-Daten erst einmal im KI-Training gelandet, können sie nicht mehr entfernt oder gelöscht werden, warnt die deutsche Verbraucherzentrale. „Ein Widerspruch danach kann sich also nur noch auf Dinge beziehen, die Sie ab dem Zeitpunkt Ihres Widerspruchs veröffentlichen würden." Die Verbraucherzentrale rät daher dringend, den Widerspruch spätestens bis zum heutigen Montag einzulegen.

Dafür müssen Nutzerinnen und Nutzer ein etwas verstecktes Formular finden – und der Widerspruch muss für beide Plattformen separat erfolgen. Bei Facebook findet ihr es hier und bei Instagram ist der Widerspruch hier auszufüllen. Alternativ könnt ihr das auch über die jeweiligen Einstellungen der Plattformen machen. Um eine Bestätigung dafür zu erhalten, müsst ihr eure E-Mail-Adresse angeben.

Meta ist bei der Datensammlung für die hauseigene KI nicht allein auf weiter Flur. Plattformen wie X oder Reddit füttern ihre Künstliche Intelligenz schon länger mit Nutzerdaten.

Private WhatsApp-Chats nicht betroffen

Übrigens: WhatsApp, das bekanntlich auch zu Meta gehört, ist davon nicht betroffen. Persönliche Chats sind ohnehin verschlüsselt und vom KI-Training ausgeschlossen, daher ist hier kein Widerspruch nötig. Davon ausgenommen sind jedoch nicht verschlüsselte Chats mit der KI, die ihr am blauen Ring erkennt.

Datenschützer:innen auf den Barrikaden

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen sieht in der Nutzung der Userdaten für die KI-Schulung einen massiven Verstoß gegen das europäische Datenschutzrecht und hat eine einstweilige Verfügung beantragt, die am Freitag vom Oberlandesgericht Köln allerdings zurückgewiesen wurde.

Anzeige für den Anbieter Pinpoll über den Consent-Anbieter verweigert

Der umstrittene Plan des Facebook-Konzerns Meta, Nutzerdaten für das Training der KI-Software Meta AI zu nutzen, stößt auch in Österreich auf Widerstand. Die NGO None Of Your Business (noyb, "Geht Dich Nichts An") des Datenschutzaktivisten Max Schrems hat unlängst eine Unterlassungsaufforderung in Form eines Abmahnschreibens an Meta geschickt. Meta sei nunmehr mit einem massiven Rechtsrisiko konfrontiert.

So sei eine Europäische Verbandsklage ein möglicher nächster Schritt. "Und das nur, weil es auf ein 'Opt-out'- statt auf ein 'Opt-in'-System zurückgreift", lautet die Kritik von noyb. Sollten in weiterer Folge Unterlassungsklagen eingebracht und gewonnen werden, könnte Meta auch für den Schadenersatz gegenüber den Betroffenen haftbar sein, meinen die Datenschützenden. Die Forderungen könnten in die Milliarden gehen, warnt noyb.

Der Verweis von Meta, dass ein "berechtigtes Interesse" an den Daten bestehe, lässt Schrems nicht gelten. "Der Europäische Gerichtshof hat bereits entschieden, dass Meta für personalisierte Werbung kein 'berechtigtes Interesse' geltend machen kann. Wie sollte Meta dann ein berechtigtes Interesse daran haben, alle Daten für das KI-Training abzugreifen?", betonte Datenschützer Schrems. Sein Angebot: "Betroffene um ihre Einwilligung bitten."

(Quelle: salzburg24)

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