Die Entscheidung über Klassenschließungen sollen künftig die Gesundheitsbehörden der Länder treffen. Ab 5. März dürfen außerdem geimpfte und genesene Lehrer auch ohne Maske unterrichten.
Kranke Kinder brauchen Attest
Derzeit ist die Präsenzpflicht noch ausgesetzt. Eltern können ihre Kinder also auch ohne ärztliches Attest vom Unterricht entschuldigen. Ab 28. Februar müssen die Schüler wieder verpflichtend in die Schule kommen.
Außerdem fällt ab der kommenden Woche die Regel, dass bei einem Infektionsfall in der Klasse normal (ohne das infizierte Kind) weiter unterrichtet wird und ab dem zweiten Corona-Fall innerhalb von drei Tagen Distance Learning (für fünf Tage) angeordnet wird. Die Entscheidung über das weitere Vorgehen soll dann der jeweiligen Gesundheitsbehörde des Bundeslands obliegen. Zuletzt hatte bereits Wien auf eigene Faust über die Gesundheitsbehörde eine solche Änderung implementiert: In der Bundeshauptstadt dürfen auch bei zwei oder mehr Infektionsfällen geimpfte und von der Omikron-Variante genesene Schüler weiter in die Schule gehen.
Externe dürfen wieder in Schulen
Weitere Änderung ab 28. Februar: Externe Personen wie Trainer von Sportvereinen, Lese-Omas etc. dürfen wieder an die Schulen kommen. Eine Woche später fällt die Maskenpflicht für genesene und geimpfte Pädagoginnen und Pädagogen. Alle anderen Maßnahmen wie die Testpflicht dreimal pro Woche sowie die Maskenpflicht abseits vom Sitzplatz bleiben aufrecht.
Corona-Lockerungen in Österreich
"Schritt für Schritt kehren wir kontrolliert wieder zur Normalität in den Schulen zurück", betonte Polaschek in einer Aussendung. "Wir beobachten die Lage genau und setzen daher einen Schritt nach dem anderen." Die nunmehrigen Maßnahmen habe man auf Basis der Empfehlungen der Corona-Kommission im Gesundheitsministerium erstellt.
Bereits seit der laufenden Woche müssen Schüler am Sitzplatz keine Maske mehr tragen. Auch Schulveranstaltungen wie Skikurse, Wandertage oder Exkursionen sind wieder erlaubt.
(Quelle: apa)