Soldat in SS-Uniform

Wiederbetätigung soll Beamte den Job kosten

Veröffentlicht: 14. Oktober 2022 14:18 Uhr
Nach der Aufregung um einen Unteroffizier, der trotz Tragens einer SS-Uniform weiter im Heer tätig sein darf, reagiert die Bundesregierung nun mit einer Gestzesänderung.
SALZBURG24 (mp)

Künftig soll jede rechtskräftige Verurteilung nach dem Verbotsgesetz bei Beamt:innen automatisch zu einem Amtsverlust führen, und zwar unabhängig von allfälligen disziplinarrechtlichen Schritten, kündigten Justizministerin Alma Zadić (Grüne) und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) am Freitag in einer Aussendung an.

Aufregung um Unteroffizier in SS-Uniform

Ein Unteroffizier hat sich im Netz mehrere Male in SS-Uniform gezeigt. Er wurde verurteilt, darf laut eines Berichts von "Kurier" aber weiter im Heer tätig sein. Die SPÖ kritisiert die Entscheidung …

Entrüstung über Soldat in SS-Uniform

Die Causa des Oberstabswachtmeisters sorgte nicht nur für Entrüstung bei SPÖ und NEOS, auch Bundespräsident und Oberbefehlshaber Alexander Van der Bellen hat sich "schockiert" gezeigt. Über mehrere Jahre soll der Mann sich eine SS-Uniform gebastelt und damit posiert haben sowie den Hitlergruß gezeigt haben, zudem wurde bei ihm Munition aus dem Heeresbestand gefunden. Der 36-Jährige ist im Sommer am Landesgericht Klagenfurt wegen NS-Wiederbetätigung zu zehn Monaten bedingter Haft und 1.200 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Von der Disziplinarbehörde bekam er nur eine Geldstrafe. Der vom Verteidigungsministerium bestellte Disziplinaranwalt hatte zwar die Möglichkeit einer Entlassung angesprochen, eine solche aber nicht beantragt, sondern nur eine Geldstrafe von knapp 5.000 Euro.

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Tanner hätte Entlassung fordern können

Der Grüne Koalitionspartner fragt sich ebenso wie die SPÖ, warum Verteidigungsministerin Klaudia Tanner (ÖVP) keine Weisung erteilt hat, eine Entlassung zu beantragen. Die Möglichkeit hätte sie laut Verfassungsjuristen durchaus gehabt.

Um solchen Diskussionen künftig vorzubeugen, plant die Regierung nun eine Gesetzesänderung. Zadić und Edtstadler betonten, dass jede Form der NS-Verherrlichung und des NS-Antisemitismus unvereinbar mit einer Beschäftigung im Staatsdienst sei. Man werde daher nun gemeinsam einen Vorschlag für eine Änderung im Verbotsgesetz erarbeiten, damit künftig jede rechtskräftige Verurteilung nach dem Verbotsgesetz bei Beamten automatisch zu einem Amtsverlust führt, und zwar unabhängig von allfälligen disziplinarrechtlichen Schritten.

Kein Staatsdienst nach Verurteilung nach Verbotsgesetz

"Wer nach dem Verbotsgesetz verurteilt ist, hat im Staatsdienst nichts zu suchen", unterstrich Zadić. "Jede Form von NS-Verherrlichung ist ein nicht tolerierbarer Angriff auf unsere demokratische Gesellschaft. Da darf es Null Toleranz geben." "Nationalsozialistische Wiederbetätigung widerspricht allem, wofür wir als Österreich stehen", erklärte auch Edtstadler. "Zurecht setzen wir höchste Ansprüche an die Bediensteten der Republik." Der aktuelle Fall zeige einmal mehr, wie notwendig die "Nationale Strategie gegen Antisemitismus" sei. Die Novellierung des Verbotsgesetzes sei sowohl in der Strategie als auch im Regierungsprogramm vorgesehen. "Die Umsetzung dieser Maßnahme hat höchste Priorität."

Die in der Kritik stehende Verteidigungsministerin Tanner bekräftigte in einer Stellungnahme, dass sie für derartiges Fehlverhalten "überhaupt kein Verständnis" habe und sie eine Kommission zur Bekämpfung staatsfeindlicher Tendenzen einrichten wolle. Nun gehe man einen Schritt weiter, denn der Fall zeige, "wie wichtig die Nachschärfung bei legistischen Maßnahmen in diesem Bereich ist".

(Quelle: apa)

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