Prozess wegen Amtsmissbrauch

WKStA legt Beschwerde gegen Waldhäusl-Freispruch ein

Landesrat Gottfried Waldhäusl (FPÖ) und Anwalt Manfred Ainedter am Montag, 20. Juni 2022, anl. des Prozesses wegen Amtsmissbrauchs am Landesgericht St. Pölten. 
Veröffentlicht: 27. September 2022 11:12 Uhr
Der Freispruch im Amtsmissbrauchs-Prozess für den niederösterreichischen Landesrat Gottfried Waldhäusl (FPÖ) ist nicht rechtskräftig. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) legt Beschwerde ein.
SALZBURG24 (jp)

Die WKStA legt nach Freisprüchen im St. Pöltner Prozess um Amtsmissbrauch gegen den niederösterreichischen FPÖ-Landesrat Gottfried Waldhäusl und eine frühere Landesbedienstete Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Urteil ein. Das teilte Sprecherin Elisabeth Täubl am Dienstag auf Anfrage mit. Damit ist das Urteil von Freitag nicht rechtskräftig, nun ist der Oberste Gerichtshof am Zug, wie auch der ORF NÖ berichtete.

Anklage gegen NÖ-Landesrat Waldhäusl

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat in Zusammenhang mit der Unterbringung von unbegleiteten Minderjährigen in der Flüchtlingsunterkunft Drasenhofen (Bezirk Mistelbach) 2018…

Die WKStA hatte dem Freiheitlichen und der ehemaligen Landesbediensteten Amtsmissbrauch in Zusammenhang mit der Verlegung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in die mit Stacheldraht begrenzte Asylunterkunft Drasenhofen (Bezirk Mistelbach) im November 2018 vorgeworfen, weil das Quartier laut Anklage ungeeignet war. Die Jugendlichen seien "einer ihre Persönlichkeit destabilisierenden Maßnahme unterworfen worden". Dem Urteil des Schöffensenats zufolge war die Unterkunft dagegen "nicht per se ungeeignet".

"Hier geht es nicht um Gerechtigkeit"

Die Anklagebehörde hatte nach den Freisprüchen am Freitag keine Erklärung abgegeben, nun wurden Rechtsmittel angekündigt. Waldhäusls Anwalt Manfred Ainedter zeigte sich laut ORF NÖ von der Nichtigkeitsbeschwerde "wenig überrascht". Er habe "fast damit gerechnet", sehe dem weiteren Verlauf des Falles aber "mit Ruhe und Gelassenheit" entgegen.

"Hier geht es nicht um Gerechtigkeit, sondern einzig und alleine darum, ein Exempel gegen einen Freiheitlichen zu statuieren", befand Udo Landbauer, Landespartei- und Klubobmann der FPÖ Niederösterreich, am Dienstag per Aussendung zum Schritt der WKStA. Medien seien vor Waldhäusl und dessen Anwalt über die Beschwerde der Staatsanwaltschaft informiert worden. Dies sei "ein klares Indiz für eine Weisung aus dem grünen Justizministerium".

(Quelle: apa)

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