Asylanträge

Zahlen beim Familiennachzug bleiben hoch

Veröffentlicht: 06. April 2024 08:30 Uhr
Die Zahlen beim Familiennachzug bleiben weiterhin hoch. Im Jänner 2024 wurden 845 Anträge auf Familiennachzug gestellt und damit deutlich mehr als im Jänner 2023.

Der Familiennachzug, der vor allem an Österreichs Schulen für Herausforderungen sorgt, bleibt stark. Das zeigt eine Anfragebeantwortung des Innenministeriums an den freiheitlichen Abgeordneten Hannes Amesbauer, die der APA vorliegt. Gestellt wurden unter dem Titel Familiennachzug im ersten Monat des Jahres 845 Asylanträge, was deutlich mehr als in den Jahren davor ist. Im Jänner 2023 waren es 421, im ersten Monat 2022 nur 310.

Meiste Familienangehörige aus Syrien

Von den Anträgen im Jänner 2024 war der allergrößte Teil von Familienangehörigen aus Syrien - nämlich 782 von gesamt 845. Im Gesamtjahr 2023 waren gut 89 Prozent der entsprechenden Ansuchen von Syrern, 2022 betrug der Wert 79 Prozent.

Was das Alter der Antragssteller angeht, waren im Vorjahr von den gesamt 9.180 Personen 3.482 Kinder zwischen 0 und sechs Jahren. In der schulpflichtigen Gruppe der Sieben- 13-Jährigen befanden sich 2.282 Antragssteller. Über 18 waren es etwa 2.800.

Bemerkbar ist, dass im Vorjahr die Zahl der Anträge gegen Ende des Jahres angestiegen ist. Waren es im Jänner nur 421, kletterte die Zahl bis auf den monatlichen Höchstwert von 1.181 im Oktober.

Was Familiennachzug bedeutet

Laut Asylgesetz ist Familienangehöriger, wer Elternteil eines minderjährigen Kindes, Ehegatte oder zum Zeitpunkt der Antragstellung minderjähriges lediges Kind eines Fremden ist, dem der Status des subsidiär Schutzberechtigten oder des Asylberechtigten zuerkannt wurde, sofern die Ehe bereits vor der Einreise des subsidiär Schutzberechtigten oder des Asylberechtigten bestanden hat. Gleiches gilt auch für eingetragene Partnerschaften.

Wurde einem oder einer Fremden in Österreich der Status des Asylberechtigten zuerkannt, können Familienangehörige gemäß Auskunft des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl innerhalb von drei Monaten ab Rechtskraft dieser Statuszuerkennung bei einer österreichischen Vertretungsbehörde im Ausland einen Antrag auf Erteilung eines Einreisetitels stellen. Wird dieser erteilt, können sie nach Österreich reisen, um hier einen Asylantrag im Familienverfahren zu stellen und denselben Schutzstatus wie die Bezugsperson bekommen. Wird der Antrag erst nach drei Monaten gestellt, müssen sie zusätzlich eine adäquate Unterkunft, eine Krankenversicherung und ein ausreichendes Einkommen nachweisen.

Familienangehörige von subsidiär Schutzberechtigten können drei Jahre nach Zuerkennung einen Antrag auf Erteilung eines Einreisetitels im Zuge der Familienzusammenführung stellen und müssen zusätzlich eine adäquate Unterkunft, eine Krankenversicherung und ein ausreichendes Einkommen nachweisen.

Das Interesse bleibt jedenfalls hoch. Im Jänner gab es in Sachen Familiennachzug 1.206 Einreisegestattungen, zeigt die Anfragebeantwortung.

(Quelle: apa)

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