Positiv hervorgehoben wurde der Umstand, dass das Justizministerium und das Innenministerium die Empfehlung im Hinblick auf Effektivität und Effizienz von Ermittlungsverfahren - vor allem in komplexen und ermittlungstechnisch anspruchsvollen Fällen - verstärkt zusammenzuarbeiten, umgesetzt habe. Hiezu wären "in wesentlichen fachlichen und organisatorischen Bereichen Maßnahmen gesetzt" worden. Laut RH sollte die Kooperation in diesen Bereichen "weiter verstärkt" werden.
Nur teilweise umgesetzt sei hingegen die RH-Empfehlung worden, verstärkt Maßnahmen zur gemeinsamen Qualitätssicherung auf Sachbearbeiterebene zu setzen. "Darüber hinaus sammelten das BMJ und das BMI Probleme der unmittelbaren Zusammenarbeit zwischen StA und Kriminalpolizei und diskutierten diese auf Ebene regionaler Gesprächsplattformen", hieß es in dem Follow-up-Bericht. Auch hier empfahl der Rechnungshof eine weitere Steigerung der Bemühungen.
Ausgangspunkt der RH-Untersuchung war die mit 1. Jänner 2008 in Kraft getretene, neu geregelte Strafprozessordnung (StPO). Diese sah bzw. sieht vor, dass die StA das Ermittlungsverfahren leitet und über dessen Fortgang und Beendigung entscheidet. Ziel der Überprüfung war die Beurteilung der Effektivität und Effizienz der Tätigkeit der StA im Ermittlungsverfahren nach der StPO sowie der Zusammenarbeit zwischen StA und Kriminalpolizei in diesem Aufgabenbereich.
Der RH überprüfte dies am Beispiel von vier Staatsanwaltschaften - Innsbruck, Krems, Salzburg und Wels. Er führte einen wesentlichen Teil seiner Prüfungshandlungen anhand Verfahren gegen bekannte Täter durch, die 2009 mit einer Einstellung beendet wurden. Insgesamt wurden rund 800 Ermittlungsverfahren überprüft.
(Quelle: salzburg24)