Mustafa A. war nächtens regelrecht auf die Jagd nach langhaarigen, blonden Frauen gegangen, die ihm in der U-Bahn bzw. in der Nähe von U-Bahn-Stationen auffielen und die er ansprach, indem er beispielsweise um eine Zigarette bat. Nach teilweise mehrminütigen Gesprächen attackierte er seine Opfer, wobei laut psychiatrischem Gutachten eine kombinierte Persönlichkeitsstörung mit psychopathologischen und dissozialen Merkmalen "ein wesentlicher Faktor für dieses Verhalten waren", so der psychiatrische Sachverständige Karl Dantendorfer. Dem Psychiater zufolge wäre bei Mustafa A. "ohne langfristige Betreuung das Risiko auf Begehung neuerlicher Sexual-Straftaten sehr, sehr hoch".
Die Strafe, die an der Obergrenze des gesetzlich vorgegebenen Strafrahmens von fünf bis 15 Jahren lag, ist nicht rechtskräftig. Mustafa A. meldete dagegen umgehend Rechtsmittel an. Zur Festnahme des Sexualverbrechers war es übrigens gekommen, nachdem die Polizei Ende Dezember 2012 Fotos aus den Überwachungskameras der Wiener Linien veröffentlicht hatte. Mustafa A. hatte daraufhin versucht, sich in die Türkei abzusetzen, konnte aber auf Basis eines Europäischen Haftbefehls an der ungarisch-rumänischen Grenze aufgegriffen werden.
Besonders gravierend waren die Folgen für eine zum Tatzeitpunkt erst 17-jährige Gymnasiastin, die dem Vergewaltiger im März 2011 in die Hände fiel. Wie die psychiatrische Sachverständige Gabriela Wörgötter dazu am Dienstag in einem Gutachten ausführte, trat bei dem Mädchen infolge der erlittenen Vergewaltigung eine posttraumatische Belastungsstörung auf, die sich zu einer Anpassungsstörung entwickelte. Die AHS-Schülerin, die knapp vor der Matura stand, musste die Schule abbrechen und ihren Traum, sich zur Volksschullehrerin ausbilden zu lassen, begraben.
Sieben Monate nach dem Missbrauch verübte sie einen Selbstmordversuch, "der nach meiner Einschätzung in nicht zu vernachlässigendem Zusammenhang mit diesem Ereignis steht", gab Wörgötter zu Protokoll. Die psychischen Folgen dieser Tat stufte sie als schwere Körperverletzung ein. Die inzwischen 20-Jährige, die nun eine Lehre als Sekretärin absolviert, hatte zuvor in Mustafa A. ihren Peiniger identifiziert, indem sie sich im Beisein ihres Rechtsvertreters Wolfgang Moser als Zuhörerin in die Verhandlung setzte. Anhand der Stimme und der Hände des Angeklagten gelangte sie zur zweifelsfreien Überzeugung, dass sie dem Täter gegenübersaß.
(Quelle: salzburg24)