Im Zuge der Ermittlungen aufgrund des Verdachts mehrfacher Sexualdelikte an einer zum Tatzeitpunkt zwischen März und Juni 2023 Zwölfjährigen in Wien-Favoriten sind zehn weitere Beschuldigte – noch nicht rechtswirksam – angeklagt worden. Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien bestätigte der APA einen Onlinebericht der „Kronen Zeitung“.
Den Beschuldigten wird unter anderem geschlechtliche Nötigung und Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung vorgeworfen.
Mädchen von Gruppe zu sexuellen Handlungen genötigt
Die laut Anklage neun Jugendlichen sollen das zum Tatzeitpunkt unmündige Opfer zusammen mit einem jungen Erwachsenen zum Geschlechtsverkehr genötigt haben. Das junge Mädchen soll laut dem Bericht der „Kronen Zeitung“ in Berufung auf die Anklageschrift mehrfach gesagt haben, dass sie den inkriminierten sexuellen Handlungen keinesfalls zustimme, jedoch aufgrund ihrer körperlichen Unterlegenheit eingeschüchtert gewesen sein. Die Beschuldigten leugneten die Vorwürfe in den Einvernahmen hingegen und gaben an, dass alles einvernehmlich gewesen sei.
Ein Prozesstermin sei aufgrund der noch nicht gültigen Rechtswirksamkeit der Anklage noch offen, bestätigte eine Sprecherin des Wiener Landesgerichts. Die gerichtliche Aufarbeitung des Falls dürfte damit jedenfalls vor dem Abschluss stehen.
Im März hatten die Ermittlungen in diesem Zusammenhang ergeben, dass es zu keinen – medial kolportierten – Gruppenvergewaltigungen durch die zehnköpfige Gruppe gekommen war. Zuvor waren zwei ursprünglich der Vergewaltigung Verdächtigte in einem Prozess am Wiener Landesgericht rechtskräftig freigesprochen worden.
Ex-Freund des Opfers bereits verurteilt
Der mittlerweile 18 Jahre alte Ex-Freund der Jugendlichen wurde indessen ebenfalls im März in einem weiteren Prozess wegen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, Nötigung und Besitzes einer bildlichen sexuellen Missbrauchsdarstellung zu 15 Monaten bedingter Haft verurteilt. Er hatte sich damals mit dem Urteil einverstanden gezeigt, die Staatsanwaltschaft jedoch keine Erklärung abgegeben. Ob das Urteil mittlerweile in Rechtskraft erwachsen ist, war am Mittwoch nicht klar.
(Quelle: apa)