Prozess

12-Jährige missbraucht: Mann verurteilt

Veröffentlicht: 23. Juli 2019 14:22 Uhr
Ein 22-Jähriger hat sich am Dienstag bei einem Prozess am Landesgericht Salzburg zum Vorwurf, es sei bei fünf Treffen mit einer Zwölfjährigen auf öffentlichen Plätzen in Salzburg zu Geschlechtsverkehr gekommen, nicht schuldig bekannt. Am Nachmittag ist das Urteil gefallen.

Der 22-Jährige ist wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen zu 15 Monaten Haft auf Bewährung und zu einer unbedingten Geldstrafe in Höhe von 1.800 Euro verurteilt worden. Vom Vorwurf der pornografischen Darstellungen von Minderjährigen wurde er zum Teil freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Verteidiger und Staatsanwalt erbaten Bedenkzeit.

Sex-Aufnahmen ins Netz gestellt

Der bisher unbescholtene junge Mann wurde wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen und pornografischen Darstellungen von Minderjährigen angeklagt. Bei zwei Treffen soll er mit seinem Handy Videoaufnahmen von sexuellen Handlungen gemacht und diese ins Internet gestellt haben. Als Tatzeitraum gab die Staatsanwaltschaft Ende 2016 bis 28. November 2017 an. Das mutmaßliche Opfer war damals zwölf beziehungsweise 13 Jahre alt, der beschuldigte Österreicher 20 bzw. 21 Jahre.

Angeklagte soll Mädchen via Internet kennengelernt haben

Verteidiger Franz Essl erklärte vor dem Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Thomas Tovilo-Moik, dass das Mädchen freiwillig mitgemacht habe. Der Angeklagte und sie hätten sich auf einem Kontakt-Portal im Internet kennengelernt. Das Mädchen habe ihm zehn Nacktfotos übermittelt, es habe darauf ausgesehen wie eine 20-Jährige. Der Beschuldigte sei auch aufgrund ihrer schriftlichen Kommunikation davon ausgegangen, dass es bereits sexuelle Erfahrung gehabt habe.

Alter der Zwölfjährigen schien laut Verteidiger nirgends auf

Bei einem ersten Treffen habe das geschlechtlich voll entwickelte Mädchen einen entsprechenden Reifestatus ausgestrahlt. "Es hat auch selbst Kondome gekauft", sagte Essl. In den sozialen Medien sei auch nirgendwo das Alter gestanden. Warum sich die beiden auf öffentlichen Plätzen wie im Lehener Park trafen, dafür fand der Verteidiger ebenfalls eine Erklärung. Essl plädierte für einen Freispruch.

Der Angeklagte beteuerte dann selbst vor dem Richter, dass er nicht schuldig sei. Er bestätigte, dass es zu diesen fünf Treffen mit dem Mädchen gekommen sei, wobei er ein Mal eine Videoaufnahme in zwei Sequenzen gemacht habe. 

(Quelle: apa)

Lädt
Du hast die maximale Anzahl an Autor:innen/Themen erreicht. Um dem Thema zu folgen, entferne bitte andere Autor:innen/Themen. Themen bearbeiten

Um "meine Themen" nutzen zu können, musst Du bitte der Datenspeicherung hierfür zustimmen

Kommentare (0)
Diskussion anzeigen K Diskussion ausblenden Esc
merken
Nicht mehr merken