Das bedeutet für alle, die bis dahin noch keine Auffrischungsimpfung haben und deren zweite Dosis schon länger als ein halbes Jahr her ist, diese nachzuholen. „Um nicht plötzlich ohne Nachweis dazustehen und dann vielleicht lange auf einen Impftermin zu warten, sollten sich die Betroffenen jetzt darum kümmern“, so Rainer Pusch, Impfkoordinator des Landes, in einer Aussendung.
Genügend Impftermine vorhanden
Bei rund 27.500 Salzburgerinnen und Salzburger läuft aufgrund dieser Änderung der Grüne Pass in einer Woche (1. Februar) ab. Mit den 50.000 möglichen Impfungen pro Woche wären diese bis dahin leicht mit einer weiteren Dosis und dem Schutz vor einer schweren Covid-Erkrankung versorgt.
Viele Fragen zur Impfpflicht
Aktuell melden sich Salzburger bei den Gesundheitsbehörden mit Fragen zur Impfpflicht. Detaillierte Auskunft sei aber erst möglich, wenn die Verordnung des Gesundheitsministeriums vorliegt. Dies ist noch nicht der Fall und es werden auch noch keine Impf-Befreiungen ausgestellt. Sobald die Verordnung bekannt ist, seien die ersten Ansprechpartner voraussichtlich die behandelnden Ärzte.
In der ersten Phase der Impfpflicht, die laut Bund voraussichtlich von 1. Februar bis 15. März läuft, haben alle Personen, bei denen noch eine Corona-Schutzimpfung ausständig ist, Zeit diese nachzuholen. Ausnahmen und Informationen zur allgemeinen COVID-19-Impfpflicht in Österreich gibt es auf der Homepage des Ministeriums.
(Quelle: salzburg24)