Der 34-jährige Angeklagte ist am Dienstagnachmittag bei dem Prozess in Salzburg zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von drei Jahren nicht rechtskräftig verurteilt worden. Der Schuldspruch erfolgte im Wesentlichen im Sinne der Anklage. Der zum Teil geständige Beschuldigte muss den beiden Opfern insgesamt 8.400 Euro an Teilschmerzengeld zahlen.
Besuchsrechtsstreit als Hintergrund
Staatsanwältin Sandra Wimmer warf dem bisher unbescholtenen Türken, der sich in Untersuchungshaft befindet, eine Reihe von Delikten vor: Absichtlich schwere Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Freiheitsentziehung und versuchte Kindesentziehung. Der Angeklagte zeigte sich bei dem Prozess am Landesgericht Salzburg zur Körperverletzung geständig, nicht aber zu einer Absichtlichkeit.
Der Tat dürfte ein seit längerem schwelender Sorgerechtsstreit zugrunde gelegen sein, sagte der Verteidiger. Die Obsorge des Kindes sei der Ehefrau zugesprochen worden, diese habe dem Angeklagten aber das Besuchsrecht vorenthalten. Der Alkoholkonsum des Mannes habe dann dazu geführt, dass der Streit zu Weihnachten eskaliert sei. "Er wollte die beiden Frauen aber nicht verletzen." Die Verletzungen würden ihm leidtun, mit einer Bratpfanne habe der Beschuldigte aber nicht zugeschlagen, so der Anwalt.
34-Jähriger wollte Sohn mitnehmen
Laut Anklage lebte der mittlerweile geschiedene Mann zu Weihnachten 2018 bereits in Trennung zu seiner Noch-Ehefrau. Am Abend des 24. Dezember sei er gewaltsam über ein Wohnzimmerfenster in eine Wohnung im Flachgau eingestiegen, in der sich die Frau, die Schwiegermutter und sein mittlerweile vierjähriger Sohn befanden. "Er wollte seinen Sohn mitnehmen", sagte die Staatsanwältin. Als die Schwiegermutter den Mann sah und zu schreien anfing, habe er "äußerst brutale Attacken" gegen die beiden Frauen gesetzt.
(Quelle: apa)