Zwei Bürgerinitiativen hatten gegen die Genehmigung der Leitung durch das Bundesverwaltungsgericht Beschwerde erhoben und dabei mehrere Gründe geltend gemacht. Unter anderem vertraten sie die Ansicht, dass die Salzburger Landesregierung nach den Regelungen des UVP-Gesetzes zur Genehmigung des Vorhabens gar nicht zuständig gewesen sei.
Keine verfassungsrechtlichen Bedenken
Der VfGH stellte in seinem Beschluss fest, dass keine verfassungsrechtlichen Bedenken vorliegen.

Die Beschwerden würden allenfalls eine rechtswidrige Anwendung einfachen Gesetzes betreffen. Dafür ist der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) zuständig. Die Bürgerinitiativen haben nun die Möglichkeit, die Abtretung der Beschwerde an den VwGH zu beantragen und Revision einzubringen.
380-KV: Baustart in Salzburg rückt näher
Der VwGH muss dann prüfen, ob bei der Erteilung der Genehmigung gegen die von der Salzburger Landesregierung und vom Bundesverwaltungsgericht anzuwendenden Rechtsvorschriften verstoßen wurde. Diesen Schritt wollen die Bürgerinitiativen nun auch setzen.

Die Salzburg-Leitung ist der Lückenschluss im 380-kV-Ring in Österreich. Die geplante Freileitung verläuft von Elixhausen im Flachgau bis Kaprun im Pinzgau und ist 113 Kilometer lang. Das Investitionsvolumen beläuft sich auf rund 800 Mio. Euro.
(Quelle: apa)