Notwendig für Nachtgastro

Anmeldung zu PCR-Gurgeltests ab sofort

Veröffentlicht: 23. Juli 2021 13:24 Uhr
In manchen Bereichen wie etwa in der Nachtgastronomie sind für den Eintritt negative PCR-Tests notwendig. Für diese kann man sich in Salzburg ab sofort online anmelden.

Ab heute ist auf der Anmeldeplattform des Roten Kreuzes die Anmeldung für die kostenlosen PCR-Gurgeltests in den Rotkreuz-Teststationen möglich. Die PCR-Tests werden überwacht durchgeführt und haben eine Gültigkeit von 72 Stunden, wie das Rote Kreuz in einer Aussendung berichtet.

PCR-"Gurgeltests" in Salzburg noch diese Woche

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PCR-Tests für Eintritt in Nachtgastronomie

Die beispielsweise für den Eintritt in die Nachtgastronomie erforderlichen PCR-Tests für ungeimpfte Personen werden ab heute kostenlos in allen Rotkreuz-Teststraßen im Bundesland Salzburg angeboten. Eine Anmeldung und Terminvereinbarung ist unbedingt notwendig und erfolgt HIER unter dem Service „Anmeldung zum überwachten PCR-Gurgeltest“. Alternativ kann man sich auch telefonisch bei der Gesundheitshotline 1450 anmelden.

Apotheken geben gratis PCR-Tests raus

Apotheken werden demnächst kostenlose PCR-Tests anbieten, die ab morgigen Donnerstag für Nicht-Geimpfte etwa in der Nachtgastronomie vorgeschrieben sind. Das kündigte Apothekerkammer-Präsidentin …

Überwachtes Gurgeln

Die Testung erfolgt mittels überwachter Gurgeltests, das Ergebnis mit einer Gültigkeit von 72 Stunden erhält man in der Regel nach 24 Stunden. Die Gurgeltests sind eine Ergänzung zu den bereits bekannten überwachten Antigen-Schnelltests mit einer Gültigkeit von 48 Stunden.

Im Falle eines positiven Ergebnisses wird man umgehend von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der 1450 kontaktiert und mit einem weiteren, behördlich angeordneten PCR-Tests getestet.

Kein Gurgeltest bei Symptomen

Die PCR-Gurgeltests stehen grundsätzlich unabhängig vom Wohnsitz jedem offen, doch es gibt Ausnahmen: Personen, die Covid19-Symptome aufweisen, einen positiven Antigen-Test haben, oder sich auf behördliche Anordnung mittels PCR-Methode testen lassen müssen, dürfen keinen Gurgeltest durchführen.

Auch um sich „freizutesten“, also eine angeordnete Quarantäne vorzeitig zu beenden, sind die Gurgeltests nicht vorgesehen. Von den Gurgeltests ebenfalls ausgeschlossen sind alle Personen, die in den letzten 14 Tagen vor ihrem Testtermin einen positiven PCR-Test hatten oder Kontaktperson 1 oder 2 waren.

In diesen Fällen wird der PCR-Test mittels Nasenrachenabstrich in den Drive-in-Teststationen oder von einem mobilen Testteam des Roten Kreuzes durchgeführt.

(Quelle: salzburg24)

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