Salzburg

Bettelverbot: Salzburger Regelung verfassungswidrig

Veröffentlicht: 28. März 2012 13:40 Uhr
Im Rahmen der am Mittwoch im Gemeinderat stattgefundenen Diskussion zum Thema Bettelverbot hat sich Bürgermeister-Stellvertreter Martin Panosch für ein eingeschränktes Bettelverbot in der Landeshauptstadt nach dem Vorbild Wiens ausgesprochen.
„Ich bin mir sicher, dass die aktuelle Gesetzeslage in Salzburg (allgemeines Bettelverbot gem. § 29 Landessicherheitsgesetz) der Überprüfung des Verfassungsgerichtshofs nicht standhält und aufgehoben wird. Dementsprechend brauchen wir wie in Wien speziell für aggressives, aufdringliches, organisiertes Betteln sowie Betteln mit Kindern eine rechtliche Handhabe“, fordert Panosch.

Einzelne Personen fallen durch soziales Netz

Es bestehe leider immer noch die Gefahr, dass trotz aller vorhandenen Unterstützungen einzelne Personen aus den verschiedensten Gründen durch das soziale Netz fallen. Diese Personen sollen natürlich auch weiterhin die Möglichkeit haben, durch Betteln etwas Geld zu bekommen.

„Aggressives Betteln muss untersagt werden“

„Aggressives, aufdringliches und organisiertes Betteln muss untersagt werden. Überhaupt nicht akzeptiert werden kann, wenn dazu noch Kinder, also Schutzbefohlene und Unmündige, missbraucht werden. Dabei ist es völlig nebensächlich, ob die Kinder im Rahmen von Familienverbänden oder organisierten Banden dazu angestiftet werden. Es ist oft Ausbeutung, Zwang und Gewalt im Spiel. Das Geld geht an die Hintermänner“, so Panosch in einer Aussendung am Mittwoch.

(Quelle: salzburg24)

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