Nachdem am Montag der Verteidiger bereits volle Berufung wegen Nichtigkeit und Strafe angekündigt hatte (wir haben berichtet), meldete die Staatsanwaltschaft Salzburg am Dienstag Strafberufung an.
Staatsanwalt sieht höhere Strafe
Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft strebt eine höhere Strafe an, wie eine Sprecherin auf APA-Anfrage erklärte. Der Mediziner soll im März 2021 trotz eines positiven Covid-19-Antigen-Tests einen Patienten in seiner Ordination behandelt und trotz eines mündlich verkündeten Absonderungsbescheides der Bezirkshauptmannschaft mehrere Personen einer Ansteckungsgefahr ausgesetzt haben.
Corona-Arzt zwei Wochen in U-Haft
Der Mann wurde am 3. März 2021 festgenommen. Er saß von 4. bis 16. März in Untersuchungshaft. Zu den Vorwürfen äußerte er sich vor dem Richter nicht. Er schloss sich den Ausführungen seines Verteidigers an. "Er bedauert, wie es gekommen ist. Das ist das Letzte, was er wollte", sagte Rechtsanwalt Jelinek. Zum Vorwurf der Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten übernehme sein Mandant die Verantwortung, es handle sich seiner Ansicht nach aber nicht um eine vorsätzliche, sondern um eine fahrlässige Gefährdung. Vom Vorwurf der Körperverletzung forderte Jelinek "mangels Kausalität" einen Freispruch. Das Gebiet, in dem sich die Ordination des Beschuldigten befand, sei damals "hoch infektiös" gewesen.
(Quelle: apa)