Mit dem Jahreswechsel stehen für Auto-, Rad- und Motorradfahrer:innen in Österreich einige wichtige Änderungen an. Was die gesetzlichen und steuerlichen Neuerungen für euch bedeuten, haben die Verkehrsclubs ÖAMTC und ARBÖ zusammengefasst.
- Erhöhung der CO2-Steuer
- Änderung bei motorbezogener Versicherungssteuer
- NoVa-Erhöhung trifft fast alle Neuzulassungen
- Kosten für Firmenautos steigen
- Höheres und einheitliches Kilometergeld
- Unfallschutz bei E-Scootern
- Preissteigerung bei Klimaticket
- Ungewissheit bei privater E-Auto-Förderung
CO2-Steuer: Sprit wird um bis zu drei Cent teurer
Die CO2-Steuer wird mit Jahresbeginn 2025 planmäßig erhöht. Pro Tonne ausgestoßenem Kohlenstoffdioxid werden dann 55 statt wie bisher 45 Euro fällig. Das wirkt sich direkt auf die Preise an der Zapfsäule aus. Konkret beträgt die CO2-Steuer bei Benzin 15 Cent pro Liter, bei Diesel sind es sogar 16,5 Cent. Der Bruttopreis pro Liter Diesel wird
somit um rund drei Cent teurer, ein Liter Benzin um rund zwei Cent, berichtet der ARBÖ. Unklar ist noch, ob es den Klimabonus, der bisher als Ausgleich diente, in dieser Form weiterhin geben wird oder ob er reduziert oder gar abgeschafft wird.
Eine weitere Erhöhung kommt durch eine Änderung der motorbezogenen Versicherungssteuer auf Autofahrende zu. Für fast alle Neuzulassungen ab Januar 2025 erhöht sich die Steuer um 34,56 Euro pro Jahr. Nur bei sehr effizienten oder leistungsschwachen Pkw kommt es zu einer geringeren oder gar keiner Steuererhöhung. E-Autos sind wie gehabt von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit. Wichtig: Für bereits zugelassene Fahrzeuge ändert sich nichts, wie der ÖAMTC berichtet.
Auch die NoVa, die für die Neuzulassung von Fahrzeugen einmalig fällig wird, erhöht sich mit 1. Jänner 2025. Diese Erhöhung trifft sowohl sparsame als auch verbrauchsintensive Autos gleichermaßen, da sie sich nach den einzelnen Gramm CO2 richtet, die in den Papieren eingetragen sind. Für einzelne Hybrid-Modelle, das Gros an Plug-In-Hybriden und sämtliche Elektroautos zahlt auf der Straße auch 2025 keine NoVa.
Auch mit einem Firmenauto kommt man den Preissteigerungen im Jahr 2025 nicht aus – zumindest nicht ganz. Wenn die CO2-Emissionen des Fahrzeugs den Grenzwert von 126 Gramm pro Kilometer überschreiten, steigt der steuerpflichtige Betrag von 1,5 auf zwei Prozent der Anschaffungskosten pro Monat. Für E-Fahrzeuge fällt auch weiterhin kein Sachbezug an. Für das Laden des E-Firmenautos zu Hause können 2025 35,889 Cent je Kilowattstunde vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt werden.
Kilometergeld wird auf 50 Cent erhöht
Wer beruflich mit dem privaten Pkw oder Motorrad unterwegs ist, kann sich dagegen über eine Erhöhung des Kilometergeldes freuen. Statt bislang 42 Cent (Pkw) oder 24 Cent (Motorrad) wird der Betrag vereinheitlicht und auf 50 Cent erhöht. Das gilt übrigens auch für berufliche Fahrten mit dem Fahrrad ab einer Strecke von mindestens einem Kilometer.
Wer nicht mit dem Fahrrad, sondern mit dem E-Scooter den Arbeitsweg antritt, sollte ganz besonders vorsichtig fahren. Denn E-Scooter gelten nicht als Fahrzeug, sondern als Sportgerät womit Unfälle nicht als Arbeitsunfälle gelten. Dadurch entfallen der Anspruch auf Taggeld im Spital und eine Versehrtenrente entfalle. Das gilt auch für Unfälle am Schulweg.
Klimaticket wird teurer, Arbeitgeber übernehmen anteilig
Auch wer mit den Öffis unterwegs ist, muss kommendes Jahr tiefer in die Tasche greifen: Der Preis für das Klimaticket für ganz Österreich steigt mit Jahreswechsel um rund 84 Euro auf 1.179,30 Euro. Bei den vergünstigten Tickets Jugend, Senior und Spezial kommt es zu einer Preisanhebung um rund 63 Euro auf 884,20 Euro. Tickets mit Familien-Upgrade sind künftig für 1.297,80 Euro bzw. 1.002,70 Euro erhältlich. Tipp: Wer jetzt noch ein Klimaticket mit Gültigkeitsbeginn vor 1. Jänner kauft, zahlt noch den alten Preis. Dafür können künftig für berufliche Fahrten, die anteiligen Kosten von Öffi-Zeitkarten (z.B. Klimaticket) steuerfrei vom Arbeitgeber eingefordert werden.
Wie es im Bereich Elektromobilität mit der Förderung für Private im Jahr 2025 weitergeht, ist bislang noch unklar. Sofern Budgetmittel vorhanden sind, kann man sich aber jedenfalls noch bis längstens 31.05.2025 online für das Förderprogramm 2024 registrieren.
Sowohl ARBÖ als auch ÖATMC raten dazu, sich vor dem Jahreswechsel über die zahlreichen Änderungen zu informieren, um auf der sicheren Seite zu sein. Auf ihren jeweiligen Plattformen stellen sie detaillierte Erklärungen zu den Neuerungen sowie praktische Spar-Tipps zur Verfügung.
(Quelle: salzburg24)