rücksichtslos!

Dreiste Raser in Salzburg erwischt

(SYMBOLBILD)
Veröffentlicht: 26. April 2020 13:57 Uhr
Die derzeit größtenteils leeren Straßen im Land verleiten vereinzelt Autolenker offenbar dazu, das Gaspedal ohne Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer durchzudrücken. Einige Raser konnte die Salzburger Polizei an den vergangenen Tagen aus dem Verkehr ziehen.

Freitagmittag wurde ein 37-Jähriger auf der Alpenstraße im Süden der Landeshauptstadt angehalten, weil mit einer Geschwindigkeit von 146 km/h anstatt der erlaubten 70 km/h unterwegs war. 

Radarmessungen in Mittersill 

Am selben Tag führte die Landesverkehrsabteilung im Großraum Mittersill (Pinzgau) Radarmessungen durch. Ein Pkw-Lenker wurde dabei mit 137 km/h anstatt der erlaubten 80 km/h gemessen. Auf der Gerlos Bundesstraße (B165) wurden gleich fünf Fahrzeuge mit einer Überschreitung von mehr als 30 km/h gemessen. Besonders eilig hatte es ein Motorradlenker aus Kufstein (Tirol), der mit 166 km/h im erlaubten 100er geblitzt wurde. 

Mit 133 km/h über die Innsbrucker Bundesstraße 

Am Samstag stellten Polizisten in der Stadt Salzburg einige massive Geschwindigkeitsübertretungen fest. Ein 36 Jahre alter Lenker missachtete den 50er und fuhr in der Innsbrucker Bundesstraße mit 133 km/h. Bei der Anhaltung rechtfertigte sich der Mann, dass er nicht bemerkt habe, dass er so schnell gefahren sei. 

Auch auf der Alpenstraße hatten es zwei Salzburger, 27 und 22 Jahre alt, stadtauswärts eilig. Der 27-Jährige war mit 138 km/h und der 22-Jährige mit 132 km/h unterwegs. 

Dreister Raser verliert Führerschein 

Insgesamt zwölf Übertretungen stellte die Autobahnpolizei am selben Tag auf der Westautobahn (A1) fest. Besonders eklatant war die Geschwindigkeitsübertretung eines 34-Jährigen, der gestoppt wurde, weil er mit 159 km/h im erlaubten 100er unterwegs war. Bei der Anhaltung gab der Mann an, dass er einen wichtigen Termin habe, und zwar einen Autokauf. Ihm wurde der Führerschein an Ort und Stelle abgenommen und die Weiterfahrt untersagt. 

Alle Personen werden bei den jeweils zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden angezeigt. Einige von ihnen müssen mit einem Führerscheinentzug rechnen. 

(Quelle: salzburg24)

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