Unabhängig davon habe die Behörde aber bereits bei ihren österreichischen Amtskollegen beantragt, die Strafvollstreckung zu übernehmen.
Ex-Mozarteum-Rektor besitzt auch österreichische Staatsangehörigkeit
Weil der ehemalige Musikhochschul-Präsident neben der deutschen auch die österreichische Staatsangehörigkeit besitzt, könne ihn Österreich nicht an Deutschland ausliefern, sagte die Sprecherin. Er hätte am 13. Jänner in der Justizvollzugsanstalt Landsberg seine Haftstrafe antreten müssen, war dort aber nicht erschienen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte Anfang Oktober 2019 das Urteil des Landgerichts München I bestätigt, das den Mann im Mai 2018 wegen sexueller Nötigung in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt hatte. Er hatte demnach eine Sängerin in seinem Büro auf das Sofa gestoßen und trotz Gegenwehr sexuelle Handlungen an ihr vorgenommen.
(Quelle: apa)