Laut einem medizinischen Gutachten sei der Mann vollzugsfähig, bestätigte ein Gerichtssprecher der APA einen dementsprechenden Onlinebericht der "Kronenzeitung".
Übergriffe auf Frau in München
Das Urteil gegen den Ex-Musikhochschulpräsidenten ist im Oktober 2019 vom Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt und damit rechtskräftig geworden. Zu den Übergriffen auf die Frau war es vor einigen Jahren in München gekommen. Der Beschuldigte führte in den Jahren 2003 bis 2014 die Münchner Musikhochschule, danach war er bis Juni 2016 Rektor des Mozarteums in Salzburg. Er besitzt neben der deutschen auch die österreichische Staatsangehörigkeit.
Ex-Mozarteum-Rektor wollte Haft in Österreich absitzen
Nachdem das Urteil rechtskräftig geworden war, hätte der Verurteilte seine Haftstrafe im Jänner 2020 in der bayerischen Justizvollzugsanstalt Landsberg antreten sollen. Er wollte die Strafe jedoch in Österreich verbüßen und stellte dort einen Antrag auf Strafvollstreckungsübertragung. Unabhängig davon hat auch die zuständige Behörde in München bei ihren österreichischen Amtskollegen beantragt, die Strafvollstreckung zu übernehmen.
Antrag auf Strafaufschub
Den Anträgen wurde stattgegeben. Ein Richterin des Landesgerichts Salzburg ordnete im April 2020 an, dass der Verurteilte die Haft in Österreich zu verbüßen habe. Die Aufforderung zum Strafantritt wurde ihm am 29. Juni 2020 zugestellt. Demnach hätte er sich bis Ende Juli in der Salzburger Justizanstalt in Puch-Urstein einfinden müssen. Am 22. Juli hat sein Anwalt einen Antrag auf Strafaufschub aus gesundheitlichen Gründen eingebracht.
Keine Haftunfähigkeit
Es wurden mehrere Gutachten aus medizinischen Fachbereichen zur Frage der Haftfähigkeit eingeholt. Das letzte Gutachten ist im Jänner 2022 eingelangt. "Es wurde dem Verteidiger am 13. Jänner zugestellt", erklärte der stellvertretende Sprecher des Landesgerichtes Salzburg, Andreas Wiesauer, heute, Dienstag, auf APA-Anfrage. Aufgrund dieses Gutachtens sei nicht davon auszugehen, dass eine Haftunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen vorliegt. "Er wurde aufgefordert, die Haftstrafe bis 1. Februar 2022 anzutreten. Diese Aufforderung zum Strafantritt ist mit Rechtsmittel nicht bekämpfbar."
Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten
Das Landgericht München I hatte den Beschuldigten im Mai 2018 wegen sexueller Nötigung in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Er hatte demnach eine Sängerin, die sich in München um eine Stelle beworben hatte, in seinem Büro auf das Sofa gestoßen und trotz Gegenwehr sexuelle Handlungen an ihr vorgenommen. In einem weiteren Fall war er vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. Hier hatte die Bundesanwaltschaft die Aufhebung des Urteils gefordert. Der Musiker hatte bei der BGH-Verhandlung betont, er verabscheue Gewalt. Er habe aber Menschen enttäuscht.
(Quelle: apa)