"Grob fahrlässige Tötung"

"Fall David": Ärzte akzeptieren Urteil nicht

Veröffentlicht: 07. September 2021 11:00 Uhr
Das am Freitag gesprochene Urteil gegen zwei Ärzte im Salzburger "Fall David" ist nicht rechtskräftig geworden. Die Verteidiger der Mediziner, die am Landesgericht Salzburg wegen grob fahrlässiger Tötung zu Bewährungsstrafen verurteilt worden waren, meldeten volle Berufung an.

Staatsanwaltschaft und Opferanwalt verzichteten auf Rechtsmittel, sie sind mit dem Urteil einverstanden. Der Kinderchirurg erhielt acht Monate und der Anästhesist 16 Monate bedingte Haft.

"Fall David": Zwei Ärzte verurteilt

Im Prozess gegen zwei Ärzte im "Fall David" sind die beiden Angeklagten am Freitag am Landesgericht Salzburg wegen grob fahrlässiger Tötung nicht rechtskräftig zu Bewährungsstrafen verurteilt worden.…

David stirbt elf Tage nach OP

Der 17 Monate alte David war nach einem Routineeingriff in den Salzburger Landeskliniken (SALK) gestorben. Die beschuldigten Mediziner hatten das Kind am 16. April 2018 unter Narkose operiert. Der Bub war dabei allerdings nicht nüchtern und atmete Erbrochenes ein. Er starb elf Tage später an einem Hirnschaden.

David hatte sich zu Hause einen kleinen Blutschwamm auf der Wange aufgekratzt, der dann zu bluten begann. Der Vater konnte die Blutung zwar zunächst stillen, aus Angst vor Infektionen fuhren die Eltern aber mit dem Kind ins Spital. Dort brach die Wunde bei der Behandlung erneut auf. Die beiden Ärzte entschieden sich daraufhin für eine Operation.

Behandlungsfehler als Vorwurf

Die Staatsanwaltschaft warf den bisher unbescholtenen Angeklagten Behandlungsfehler vor. Die Eltern hätten darauf hingewiesen, dass David zu Hause noch Joghurt, rote Rüben und Kartoffelpüree gegessen habe. Im Falle einer Narkose müsse das Kind aber sechs Stunden nüchtern sein. Trotzdem wurde es bereits rund zwei Stunden später operiert. Eine Obergutachterin ortete in dem Prozess gegen die zwei Mediziner, die ihre Unschuld beteuerten, eine Verkettung von "Fehlern und Nachlässigkeiten", die zum Tod von David geführt habe.

Ärzte gehen in Berufung

Die Bewährungsstrafen wurden unter Bestimmung einer Probezeit von drei Jahren ausgesprochen. "Von unserer Seite gibt es kein Rechtsmittel", sagte am Dienstag ein Sprecher der Staatsanwaltschaft auf APA-Anfrage. Auch Opferanwalt Stefan Rieder erklärte, "wir ergreifen kein Rechtsmittel". Laut dem Sprecher des Landesgerichtes Salzburg, Peter Egger, meldeten die Verteidiger der Angeklagten Berufung wegen Nichtigkeit, Schuld und Strafe sowie wegen des Ausspruchs über die privatrechtlichen Ansprüche (jeweils 1.000 Euro Schmerzengeld für die Eltern von David, Anm.) an. Über diese vollen Berufungen muss das Oberlandesgericht Linz entscheiden.

(Quelle: apa)

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