Das Land Salzburg und das Land Oberösterreich hatten 2017 eine Erbschaftsklage gegen die Gut-Aiderbichl-Privatstiftung im Streitwert von rund einer Million Euro eingebracht. Die Klage bezog sich auf ein Testament aus dem Juni 2006, in dem ein betagter Millionär die Bundesländer je zur Hälfte als Erben seines Vermögens eingesetzt hatte. 2010 unterschrieb der Mann aber ein neues Testament - diesmal zugunsten der Privatstiftung. Allerdings war der im November 2011 verstorbene Gönner offenbar nicht anwesend, als die drei Testamentszeugen ihre Unterschrift leisteten, argumentieren die Kläger. Der Letzte Wille des Mannes sei demnach nicht rechtskräftig.
Geldbetrag soll Tierheimen zugute kommen
Falls die Parteien in dem Zivilprozess nicht bis 13. Mai widerrufen, ist der gerichtliche Vergleich am 14. Mai rechtswirksam und hat die selbe Rechtswirkung wie ein Urteil. Das sagte Andreas Wiesauer, stellvertretender Sprecher des Landesgerichtes Salzburg, am Montag auf Anfrage der APA. Es sei protokolliert worden, dass die beiden Länder Salzburg und Oberösterreich zugesagt haben, den Geldbetrag für Tierheime einzusetzen, um dadurch den Willen des Erblassers Rechnung zu tragen. Gut Aiderbichl werde über die Verwendung der Gelder informiert.
Gut Aiderbichl: WKStA hat Ermittlungen eingestellt
Wegen dieser Erbschaft wurde auch strafrechtlich ermittelt. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hatte im Jänner 2019 die strafrechtlichen Ermittlungen gegen mehrere Beschuldigte gänzlich eingestellt.
(APA)
(Quelle: apa)