Hochansteckende Krankheit

Behördlicher Aufruf nach Masernfall in Billa in Straßwalchen

Veröffentlicht: 14. März 2024 12:38 Uhr
Wegen eines Masernfalls in einem Billa in Straßwalchen veröffentlichte das Gesundheitsamt der Bezirkshauptmannschaft Salzburg Umgebung heute einen behördlichen Aufruf. Nicht alle Kontaktpersonen konnten erhoben werden.
SALZBURG24 (mem)

Das Gesundheitsamt der Bezirkshauptmannschaft Salzburg Umgebung wendet sich mit einem Aufruf aufgrund eines Masernfalles an die Öffentlichkeit. Nicht alle Kontaktpersonen konnten exakt erhoben werden. Eine mit Masern infizierte Person habe sich mehrere Stunden lang in einem Billa in Straßwalchen (Flachgau) aufgehalten.

Die Eckpunkte zum öffentlichen Aufruf:

  • Eine mit Masern infizierte Person hat sich am Montag, dem 11. März, im Zeitraum von 6.50 Uhr bis 11.00 Uhr im Billa Straßwalchen (Salzburger Straße 50, 5204 Straßwalchen) aufgehalten.
  • Jene Personen, die sich bis 13 Uhr dort aufgehalten haben und keine Immunität durch zwei Masern-Mumps-Röteln Impfungen oder durch eine durchgemachte Masern-Erkrankung haben, werden gebeten, ihren Gesundheitszustand zu beobachten. Sollten bis zum 29. März 2024 die unten genannten Symptome auftreten, ist umgehend der Hausarzt telefonisch mit Hinweis auf einen möglichen Masernkontakt zu verständigen. Kontakte zu anderen Personen sollten in diesem Fall dringend vermieden werden. 
  • Typische Symptome bei Masern: Acht bis zehn Tage nach der Ansteckung kommt es bei fast allen angesteckten Personen zu den ersten allgemeinen Beschwerden wie Fieber, Schnupfen, Husten und Bindehautentzündung. Etwa zwölf bis 14 Tage nach Ansteckung beginnt dann der typische Masern-Ausschlag (rot-bräunliche mittelgroße Flecken), meist im Gesicht und hinter den Ohren. Der Ausschlag breitet sich langsam auf den ganzen Körper aus und bleibt etwa vier bis sieben Tage bestehen.

Gruber-Juhasz: „Masern sind hochansteckend“

Masern sind laut Landessanitätsdirektorin Petra Gruber-Juhasz deshalb nicht zu unterschätzen, weil das Immunsystem durch die Infektion stark angegriffen wird. „Die Abwehrkräfte leiden, und man ist über mehrere Jahre viel anfälliger für andere Krankheiten. Das alles könnte mit der Schutzimpfung verhindert werden, die wir in Salzburg überall anbieten“, so die Ärztin in einer Aussendung am Donnerstag und fügt hinzu: „Masern sind hochansteckend und deshalb auch dieser öffentliche Aufruf, da das Kontaktpersonenmanagement nicht lückenlos möglich ist.“

Maern-Impfung in Salzburg für alle kostenlos

Die Landessanitätsdirektorin bezeichnet die Masern-Impfung als absolut sinnvoll. „Wichtig ist, dass jeder und jede auch seinen Impfstatus überprüft und kontrolliert, ob zwei Impfungen verabreicht wurden.“ Jeder und jede Geimpfte schütze auch diejenigen, die sich gegen Masern nicht impfen können, beispielsweise Babys. Kleinkinder können erst ab dem vollendeten 9. Lebensmonat gegen Masern geimpft werden.

Masern sind meldepflichtige Krankheit

Masern sind eine meldepflichtige Krankheit. Beim Auftreten von Symptomen sollte unbedingt zuerst telefonisch mit einem Arzt oder einer Ärztin Kontakt aufgenommen und die weitere Vorgehensweise besprochen werden. Nicht geschützte Kontaktpersonen müssen bis zu 21 Tage in Quarantäne.

Die vollständige Impfung gegen Masern-Mumps-Röteln besteht aus zwei Impfungen. Dabei wird laut aktuellem österreichischen Impfplan die erste Impfung im zehnten Lebensmonat verabreicht, die zweite drei Monate danach.

(Quelle: salzburg24)

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