Flachgau

Betrug um Goldprofessionell Austria: Beschuldigte enthaftet

Die Ermittlungen der WKStA sind noch nicht abgeschlossen, laut einer Sprecherin aber "weit fortgeschritten".
Veröffentlicht: 05. Dezember 2017 14:39 Uhr
Im mutmaßlichen Betrugsskandal um die Salzburger Firma Goldprofessionell Austria sind die zwei Beschuldigten, Ex-Geschäftsführer Torsten K. und Ex-Prokurist Mathias L., am Montag gegen gelindere Mittel aus der U-Haft entlassen worden.

Die Ermittlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) sind noch nicht abgeschlossen, laut einer Sprecherin aber "weit fortgeschritten".

Goldprofessionell schlittert in die Insolvenz

Goldprofessionell Austria mit Sitz in Wals-Siezenheim im Salzburger Flachgau schlitterte im November 2016 in die Insolvenz. Die WKStA ermittelt wegen des Verdachtes des schweren gewerbsmäßigen Betruges. Der deutsche Staatsbürger Torsten K. und der Steirer Mathias L. sollen von zumindest 2012 bis Juni 2016 mehr als 2.200 Anleger in Deutschland, Österreich und der Schweiz hinters Licht geführt haben. Die Staatsanwaltschaft geht von einem Schadensbetrag von zumindest fünf Millionen Euro aus.

Verdächtige sollen Geld für private Zwecke verwendet haben

Den Verdächtigen wird vorgeworfen, ihre Opfer zum Abschluss von sogenannten Edelmetallsparplänen verleitet zu haben, wobei sie die ihnen zum Ankauf von Gold und Silber überlassenen Gelder zu einem Gutteil anderweitig - nämlich für private Zwecke - verwendet haben sollen. Die Salzburger Firma, eine Tochter der Schweizer Goldprofessionell, wurde per 1. April 2016 von Amts wegen gelöscht.

Ex-Manager erneut in U-Haft

Die zwei Ex-Manager wurden im Oktober 2016 verhaftet. Thorsten K. wurde Ende März 2017 gegen gelindere Mittel auf freien Fuß gesetzt. Nach einer erfolgreichen Beschwerde der WKStA beim Oberlandesgericht Wien wurde gegen K. Anfang Mai abermals die U-Haft verhängt.

Wie die Sprecherin des Wiener Landesgerichts, Christina Salzborn, am Dienstag auf Anfrage der APA erklärte, wurden die Beschuldigten gegen sogenannte gelindere Mittel enthaftet. Sie müssen die Weisung befolgen, einer bestimmten Arbeit nachzugehen, an einer bestimmten Adresse aufhältig und erreichbar sein und entsprechende Bestätigungen der WKStA binnen einer Frist vorlegen.

(APA)

(Quelle: salzburg24)

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