Ein inzwischen entlassener Mitarbeiter einer Gemeinde im Salzburger Flachgau – Medienberichten zufolge handelt es sich dabei um die Stadtgemeinde Oberndorf – muss sich am 8. November vor Gericht verantworten, weil er seinen Arbeitgeber um 220.000 Euro geprellt haben soll.
Veruntreuung über Hausgemeinschaften im Flachgau
Der Mann verwaltete ohne Wissen seines Dienstgebers nebenbei mehrere Hausgemeinschaften und überwies von der Gemeinde immer wieder Geld auf deren Konto. Außerdem soll er die Hausgemeinschaften heimlich von Gemeindegebühren „befreit“ haben.
Schaden in Oberndorf höher als angenommen
Als der Fall um die Veruntreuung in Oberndorf im November 2022 ans Licht kam, ging man zuerst von einer Schadenssumme von rund 40.000 Euro aus. Der Mitarbeiter soll die Tat in der zweiten Oktoberhälfte 2022 seinem direkten Vorgesetzten gestanden haben. An dem Tag, an dem die Stadtgemeinde darüber in Kenntnis gesetzt wurde, sei die Person entlassen worden, sagte Bürgermeister Georg Djundja (SPÖ) damals zur APA.
Anklage gegen ehemaligen Gemeindemitarbeiter erhoben
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat nun beim Landesgericht Salzburg eine Anklage gegen den Mann eingebracht, wie die Staatsanwaltschaft Salzburg am Mittwoch informierte. Konkret wird ihm vorgeworfen, für drei Wohnungseigentümer-Gemeinschaften keine Wasser-, Kanal- und Müllgebühren eingehoben haben, wodurch der Gemeinde Einnahmen von rund 60.000 Euro entgingen. Seit 2014 soll der Angeklagte außerdem immer wieder kleinere Beträge aus dem Gemeindeamt auf eines der Konten der Hausgemeinschaften überwiesen und dann teilweise – in Summe 69.000 Euro – auf sein Privatkonto weitergeleitet oder behoben haben.
Die Anklage lautet auf Untreue und Amtsmissbrauch. Der Mann ist bisher unbescholten und geständig. Verhandelt wird am 8. November vor einem Schöffensenat.
(Quelle: salzburg24)