Flachgau

Delikater Gerichtsstreit zwischen Bordell und Kunde aus Salzburg

Der Flachgauer fühlte sich nach seinem Besuch in einem Wiener Nobeletablissement finanziell voll ausgenützt (Symbolbild).
Veröffentlicht: 19. März 2018 15:30 Uhr
Mit einem delikaten Streit ist das Bezirksgericht Oberndorf (Flachgau) befasst worden: Ein Bordell klagte einen Salzburger auf Zahlung von 5.666 Euro. Er habe "umfangreiche sexuelle Dienstleistungen" in Anspruch genommen und einige Flaschen Champagner getrunken, aber nur 3.000 Euro bezahlt.

Der Mann konterte, die Rechnung sei mit seinen körperlichen Fähigkeiten nicht in Einklang zu bringen.

Bordellrechnung: Flachgauer fühlt sich ausgenützt

Der Flachgauer fühlte sich nach seinem Besuch in dem Wiener Nobeletablissement im Jänner 2015 finanziell voll ausgenützt. Erstens habe er bei weitem nicht so viel Champagner getrunken. Zweitens reichten seine körperlichen Fähigkeiten nicht aus, um vier Stunden mit fünf verschiedenen Prostituierten zubringen zu können - wie die Bordellbetreiberin behauptet habe. Er sei voll berauscht gewesen, gab er laut dem Sprecher des Landesgerichtes Salzburg, Peter Egger, zu Protokoll.

Hohe Getränkepreise als "Wucherei"

Die hohen Getränkepreise würden daher den Tatbestand der "Wucherei" erfüllen, argumentierte der Flachgauer in dem Zivilrechtsstreit. Die bezahlten 3.000 Euro würden jedenfalls alle in Anspruch genommenen Leistungen bei weitem abdecken, meinte der Beklagte.

Bordellbetreiberin ist anderer Meinung

Die Sichtweise der Bordellbetreiberin war jedoch eine völlig andere. Man dürfe nicht vom Einkaufswert der Champagnerflaschen ausgehen, sondern es müsse das gesamte Ambiente berücksichtigt werden, in welchem der Beklagte die Getränke konsumiert habe. Was die sexuellen Dienste betreffe, seien solche nicht nur im Vollzug des reinen geschlechtlichen Verkehrs zu betrachten, sondern seien "alle sexuellen Handlungen zu entlohnen, auch solche, die nicht unbedingt zur Erschöpfung führen würden". Die Preise seien jedenfalls ortsüblich.

Streitparteien schließen "bedingten Vergleich"

Schließlich schlossen die beiden Streitparteien am 7. März vor Gericht einen sogenannten "bedingten Vergleich". Der Beklagte verpflichtete sich, weitere 2.500 Euro binnen 14 Tagen sowie die Verfahrenskosten zu bezahlen. Der Vergleich ist noch nicht wirksam, er kann bis kommenden Mittwoch von den Streitparteien widerrufen werden. "Dann würde das Verfahren weiter gehen und das Gericht müsste letztlich mit einem Urteil entscheiden", erklärte der Gerichtssprecher am Montag.

(APA)

(Quelle: salzburg24)

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