In vielen Regionen Europas und vor allem auch im benachbarten Bayern wurde bereits das Auftreten des H5N8-Virus gemeldet. Die aktuell gehäufte Feststellung dieser Erkrankung dürfte mit dem Zug von Wildvögeln Richtung Süden zu tun haben. "Bisher gibt es keine Hinweise darauf, dass der gefundene Virusstamm H5N8, auch als Geflügelpest oder Vogelgrippe bezeichnet, auf Menschen übertragen wird", informierte Landesveterinärdirektor Josef Schöchl am Donnerstag.
Gesundheitsministerium: Gebiete mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko
Aufgrund dieser Seuchenlage werden die Gemeinden entlang der Flüsse und im Seengebiet in Salzburg, Oberösterreich und auch der Steiermark durch das Gesundheitsministerium zu Gebieten mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko erklärt.
Ziel aller Maßnahmen ist es, eine Ansteckung des hochempfänglichen Hausgeflügels durch Wildvögel bestmöglich zu verhindern.
Salzburger Gemeinden betroffen
Konkret sind in Flachgau folgende Gemeinden betroffen: St. Georgen bei Salzburg, Bürmoos, Lamprechtshausen, Dorfbeuern, Nußdorf am Haunsberg, Berndorf bei Salzburg, Seeham, Mattsee, Göming, Oberndorf bei Salzburg, Anthering, Bergheim, Elixhausen, Obertrum am See, Schleedorf, Köstendorf, Straßwalchen, Strobl am Wolfgangsee, St. Gilgen am Wolfgangsee, Fuschl am See, Faistenau, Hintersee, Hof bei Salzburg, Thalgau, Eugendorf, Henndorf am Wallersee, Seekirchen am Wallersee, Neumarkt am Wallersee.
- Geflügel und andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel müssen dauerhaft in Stallungen untergebracht sein, jedenfalls in geschlossenen Haltungsvorrichtungen, die zumindest oben abgedeckt sind, sodass der Kontakt zu Wildvögeln und deren Kot jedenfalls ausgeschlossen ist.
- Die Tränkung der Tiere darf nicht mit Wasser aus Sammelbecken für Oberflächenwasser erfolgen.
- Die Reinigung und Desinfektion der Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften muss mit besonderer Sorgfalt erfolgen.
- Außerdem müssen Betriebe der Behörde unverzüglich mitteilen, wenn Geflügelherden die Futter- und Wasseraufnahme reduzieren, die Legeleistung zurückgeht oder eine erhöhte Sterblichkeit der Tiere beobachtet wird.
- Es besteht eine Meldepflicht für Veranstaltungen mit Geflügel und anderen Vögeln.
Hygienebestimmungen für Betriebe und Private
Diese Bestimmungen betreffen alle geflügelhaltenden Betriebe und Personen in Gebieten mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko, egal ob die Haltung kommerzieller oder privater Natur ist.
Alle Geflügelhalter, insbesondere in der Nähe von Freigewässern, werden auf diese erhöhte Gefahrenlage hingewiesen. Es wird dringend die Einhaltung der allgemeinen Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen empfohlen. Verendet aufgefundene Wasser- und Greifvögel sollen belassen werden. Der Fundort ist aber bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde oder im Büro der Amtstierärztin beziehungsweise des Amtstierarztes zu melden.
(Quelle: salzburg24)