Flachgau

Entsetzliches Bild: Schwerverletztes Katzenbaby in Schleedorf gefunden

Dem Tierbaby wurde am Schwanz die Haus samt Haaren abgezogen. Außerdem hatte es mehrere Knochenbrüche.
Veröffentlicht: 31. Juli 2015 15:57 Uhr
Ein schrecklicher Anblick bot sich dem Tierrettungsfahrer der Pfotenhilfe Lochen: Ein Katzenbaby lag schwerst verletzt am Fahrbahnrand der Köstendorfer Landesstraße bei Schleedorf (Flachgau). Dem Tier wurde am Schwanz die Haut abgezogen. Es musste von seinen Schmerzen erlöst werden.

Die Tierretter brachten das völlig durchnässte und unterkühlte Tier zum Tierarzt. Nach stundenlangen Bemühungen musste dieser den Kater jedoch erlösen. Neben einem Schwanz, dem sowohl Haare als auch Haut komplett abgezogen wurden, war mehrfach das Becken und der Oberschenkel gebrochen. Das arme Tier muss furchtbare Schmerzen erlitten haben.

„Katzenbabys wie Müll behandelt"

"Immer noch viel zu häufig werden Katzenbabys wie Müll behandelt und ausgesetzt oder sogar ertränkt, erschlagen, erschossen oder verbrannt", ist Pfotenhilfe-Geschäftsführerin Johanna Stadler empört. "Das Aussetzen eines Tieres ist gemäß §222 Strafgesetzbuch mit bis zu einem Jahr - gemäß aktueller Strafrechtsreform ab 1.1.2016 zwei Jahre - Haft bedroht, weshalb wir den Fall zur Anzeige bringen werden und nach Zeugen suchen."

Katze offenbar von Autofahrern überfahen

Nachdem ein oder mehrere Autofahrer den Kater überfahren und nicht geholfen haben, müssen wir auch auf die Hilfeleistungspflicht gemäß § 9 Bundestierschutzgesetz hinweisen: "Wer ein Tier erkennbar verletzt oder in Gefahr gebracht hat, hat, soweit ihm dies zumutbar ist, dem Tier die erforderliche Hilfe zu leisten oder, wenn das nicht möglich ist, eine solche Hilfeleistung zu veranlassen." Bei Missachtung drohen bis zu 15.000,- Strafe.

Stadler weiter: "Wir appellieren an das Gewissen der Autofahrer bei Unfällen mit Tieren oder bei Sichtung verletzter Tiere am Strassenrand die Polizei zu rufen oder wenn möglich das Tier zum nächsten Tierarzt zu bringen!"

Für Katzen herrscht in Österreich seit 2005 eine Kastrationspflicht um den unerwünschten Nachwuchs und die Streunerproblematik einzudämmen - allerdings mit äußerst fragwürdigen Ausnahmen. Die Pfotenhilfe fordert seit Jahren diese Ausnahmen zu streichen. Eine diesbezügliche längst überfällige Novelle der Tierhaltungsverordnung zum Tierschutzgesetz ist jetzt endlich in Begutachtung gegangen.

(Quelle: salzburg24)

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