Bürgermeister Joachim Maislinger (ÖVP) kündigte am Montag gegenüber mehreren Medien an, weder die Widmung noch die Baugenehmigung dafür zu erteilen. Er fühle sich überrumpelt.
Kurzfristig angekündigte Zeltstadt in Wals-Siezenheim
Das Ministerium hatte am vergangenen Freitag angekündigt, Asylwerber auf dem Kasernengelände einzuquartieren. Über das Wochenende haben Pioniere des Bundesheeres dann 50 Zelte aufgebaut, in denen bis zum Wochenende 250 Flüchtlinge untergebracht werden sollen.
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Maislinger gegen Containerbau in Schwarzenbergkaserne
Die ersten sind bereits Sonntagabend eingetroffen. Gleichzeitig hatte das Ministerium von Anfang an beteuert, die Zelte bis Ende dieser Woche durch Container zu ersetzen, und genau dagegen spricht sich der Ortschef der wohlhabenden Gemeinde im Speckgürtel der Landeshauptstadt mit knapp 13.000 Einwohnern jetzt aus.
Denn Container seien Bauwerke. Und die dafür notwendige Umwidmung des Grundstückes werde es "in keinster Art und Weise" geben, geschweige denn eine Baugenehmigung, kündigte Bürgermeister Maislinger an. Für beide Verfahren ist aber die Gemeinde zuständig. Das angekündigte Durchgriffsrecht des Bundes, das genau diese Schritte auch dem Bund ermöglichen soll, existiere nämlich noch nicht, sagte der Ortschef. "Aber bei mir praktiziert man es ja schon." Verärgert ist man in Wals auch deshalb, weil bereits seit Längerem geplant ist, gemeinsam mit dem Land ein Quartier für 150 Flüchtlinge direkt in oder knapp außerhalb der Kaserne zu errichten, und zwar entweder mit Containern oder mit Blockhäusern.
Gespräche über Einsatz des Bundesheeres noch am Laufen
Die Versorgung der Asylwerber, die bereits in die Zelte in der Schwarzenbergkaserne gesiedelt sind, hat vorübergehend für die erste Woche auch das Bundesheer übernommen, wobei es sich hierbei um eine Unterstützungsleistung, keinen Assistenzeinsatz handelt. Laut Verteidigungsministerium wurde die Liegenschaft über ein Verwaltungsübereinkommen an das Innenministerium übergeben. Die Unterstützungsleistung werde nach Abschluss dieser dem Innenministerium verrechnet.
Die Aufgaben des Bundesheeres sind im Wehrgesetz festgeschrieben wie die Landesverteidigung oder die Hilfeleistung bei Elementarereignissen oder Unglücksfällen außergewöhnlichen Umfangs. Die Unterstützung in Asylangelegenheiten fällt hier nicht darunter. Eine Unterstützungsleistung kann laut Verteidigungsministerium angefordert werden, wenn sie etwa für das Bundesheer mit einem Ausbildungszweck verbunden ist - zum Beispiel die Sprengung einer Brücke - oder aus wehrpolitischen Gründen. Im Gegensatz zum Assistenzeinsatz wird die Unterstützungsleistung verrechnet. Wie der nun angedachte Assistenzeinsatz des Heeres zur Unterstützung der Polizei genau aussehen könnte, steht noch nicht fest. Die Experten der beiden Ministerien diskutieren noch den Bedarf und die Ausgestaltung. Wann ein Ergebnis vorliegt, ist noch nicht absehbar.
(APA)
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- Zelte aufgestellt
(Quelle: salzburg24)