Ab 1. Juni

Lkw-Fahrverbote im nördlichen Flachgau

Anfang März wurde ein Gesamtpaket und ein Zeitplan gegen ungewollten Transitverkehr im Norden des Flachgaus vereinbart. (SYMBOLBILD)
Veröffentlicht: 29. Mai 2020 13:23 Uhr
Mit 1. Juni treten die Lkw-Fahrverbote im nördlichen Flachgau wieder in Kraft. Grund dafür ist, dass der Verkehr nach der Corona-Akutphase wieder anzieht, berichtet das Land Salzburg in einer Aussendung am Freitag.

"Das in den vergangenen Wochen vermehrt zurückgegangene Verkehrsaufkommen hat beinahe wieder das Ausmaß wie vor Corona erreicht", argumentiert Landesrat Stefan Schnöll (ÖVP) die Fahrverbote. Ausgenommen sind Lastwagen, deren Ausgangs- oder Zielpunkt in Salzburg und den angrenzenden oberösterreichischen Bezirken sowie bayerischen Gemeinden in Grenznähe liegt.

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Mit 1. Juni treten die Lkw-Fahrverbote im nördlichen Flachgau wieder in Kraft.

Beschränkungen im nördlichen Flachgau

Anfang März wurde ein Gesamtpaket und ein Zeitplan gegen ungewollten Transitverkehr im Norden des Flachgaus vereinbart. Von 15. März bis 1. Mai galt ein Lkw-Fahrverbot an der B156 in Lamprechtshausen. "Es hat dort erste Erleichterungen gebracht. Mit den weiteren Beschränkungen auf der B1, der B147 und der L101 wird für den gesamten nördlichen Flachgau eine Entlastung im Sinne der Anainer eintreten", so Schnöll.

Nachbarbezirke zählen zur Ausnahme

Das Fahrverbot auf der B1 Wiener Straße, B147 Braunauer Straße und der L101 Mattseer Straße gilt für alle Lastkraftfahrzeuge und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchst zulässigen Gesamtgewicht von jeweils mehr als 7,5 Tonnen. Ausgenommen davon sind Fahrten mit Beginn oder Ende im Land Salzburg, in den Bezirken Braunau am Inn, Vöcklabruck und Ried im Innkreis und in den folgenden Gemeinden des Freistaats Bayern: Ering, Julbach, Kirchdorf am Inn, Kößlarn, Malching, Simbach, Stubenberg und Wittibreut.

Lkw-Fahrverbot auf B156 wird fortgesetzt

Das Fahrverbot auf der B156 gilt weiterhin für alle Lastkraftfahrzeuge und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von jeweils mehr als 7,5 Tonnen. Ziel- und Quellverkehr umfasst hier Fahrten mit Beginn oder Ende im Land Salzburg, in den Bezirk Braunau am Inn und in den selben Gemeinden des Freistaates Bayern wie bei der Beschränkung der B1/B147 und L101.

(Quelle: salzburg24)

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