Strafmilderung

Urteil nach tödlichem Unfall in Mattsee: Bewährung für Fahrer

Anteilnahme an der Unfallstelle am Tag nach dem Todes-Crash auf der L101 in Mattsee.
Veröffentlicht: 17. Juli 2025 18:40 Uhr
Ein Jahr nach dem tödlichen Unfall einer Fußgängerin in Mattsee hat das Oberlandesgericht Linz am Donnerstag das Urteil gegen den beteiligten Lenker gemildert. Der 25-Jährige wurde nun wegen fahrlässiger Körperverletzung und Imstichlassens einer Verletzten zu neun Monaten auf Bewährung verurteilt statt der ursprünglich verhängten teilbedingten Haft wegen fahrlässiger Tötung.

Ein Oberösterreicher, der am 17. Juni 2023 in Mattsee (Flachgau) eine Fußgängerin laut Anklage mit seinem Pkw touchiert hat und davongefahren ist, hat am Donnerstag in zweiter Instanz ein milderes Urteil bekommen. Statt einem Jahr teilbedingter Haft, davon vier Monate unbedingt, wegen fahrlässiger Tötung und Imstichlassens einer verletzten Person wurde er zu neun Monaten auf Bewährung wegen fahrlässiger Körperverletzung und Imstichlassens einer verletzten Person verurteilt.

Fußgängerin bleibt nach Crash neben L101 liegen

Laut Strafantrag blieb die 19-jährige Fußgängerin auf der Fahrbahn der L101 liegen. Sie wurde von einem nachkommenden, unbekannten Pkw-Lenker tödlich überrollt. Der Staatsanwaltschaft zufolge hat der zum Unfallzeitpunkt 24-jährige Angeklagte die Kollision mit der Frau in der Nacht aufgrund fehlender Aufmerksamkeit verursacht. Zudem habe er es unterlassen, die Unfallstelle abzusichern und der Flachgauerin, die zu Boden geschleudert worden sei, Erste Hilfe zu leisten.

Angeklagter habe Unfall erst am nächsten Tag bemerkt

Der Angeklagte schilderte beim erstinstanzlichen Prozess im Jänner 2025 am Landesgericht Salzburg, dass er erst am nächsten Tag den Unfall mit seiner Person assoziiert habe. Er stellte sich daraufhin der Polizei. Die Fahndung nach dem oder der zweiten Autolenker:in, der das Opfer überrollte, war bisher erfolglos.

Ein Berufungssenat am Oberlandesgericht Linz hat sich am Donnerstag erneut mit dem Fall auseinandergesetzt. Mildernd sei gewertet worden, dass sich der bisher unbescholtene Angeklagte der Polizei gestellt habe, sich die alkoholisierte Verunfallte im Straßenverkehr fehlerhaft verhalten und das Verfahren lange gedauert habe, erklärte Verteidiger Kurt Jelinek nach der Berufungsverhandlung gegenüber der APA.

(Quelle: apa)

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