Flachgau

Obertrumer See: Vierter Vogelgrippefall in Salzburg

Das Tier wurde von der Landesveterinärdirektion zur Untersuchung eingesendet (Symbolbild).
Veröffentlicht: 25. Jänner 2017 15:36 Uhr
In Salzburg wurde am Mittwoch ein weiterer Vogelgrippefall bestätigt: es handelt sich um eine verendete Reiherente, die am Obertumer See in der Nähe des Wartseintunnels (Flachgau) gefunden wurde.

Das Tier wurde von der Landesveterinärdirektion zur Untersuchung eingesendet. Die  Österreichische Agentur für Ernährungssicherheit (AGES) hat nun eine Infektion mit H5N8 bestätigt. Es handelt sich damit um den vierten Vogelgrippefall in Salzburg.

Auch vierter Fall verändert Situation in Salzburg nicht

"Auch dieser Fall verändert die Situation im Land Salzburg nicht, da schon bisher im gesamten Land das Gebiet mit erhöhtem Geflügelpestrisiko gilt. Zusätzliche Maßnahmen sind dadurch nicht notwendig", so Landesveterinärdirektor Josef Schöchl.

Vogelgrippe: Österreichweite Stallpflicht für Gelfügel

Nach dem ersten Vogelgrippefall in Salzburg Ende November wurden die Gemeinden entlang der Flüsse und im Seengebiet in Salzburg, Oberösterreich und auch der Steiermark durch das Gesundheitsministerium zu Gebieten mit erhöhtem Vogelgrippe-Risiko erklärt. Durch den zweiten Fall in der Stadt Salzburg wurde auch das Stadtgebiet und der westliche Flachgau zum Riosikogebiet erklärt. Durch weitere Fälle in Österreich gilt seit 10. Jänner die österreichweite Stallpflicht für jedes Geflügel.

Ziel dieser Maßnahmen ist es, eine Ansteckung des hochempfänglichen Hausgeflügels durch Wildvögel bestmöglich zu verhindern. Es gelten folgende Maßnahmen nach der Geflügelpest-Verordnung:

  • Geflügel und andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel müssen dauerhaft in Stallungen untergebracht sein, jedenfalls in geschlossenen Haltungsvorrichtungen, die zumindest oben abgedeckt sind, sodass der Kontakt zu Wildvögeln und deren Kot jedenfalls ausgeschlossen ist.
  • Die Tränkung der Tiere darf nicht mit Wasser aus Sammelbecken für Oberflächenwasser erfolgen.
  • Die Reinigung und Desinfektion der Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften muss mit besonderer Sorgfalt erfolgen.
  • Außerdem müssen Betriebe der Behörde unverzüglich mitteilen, wenn Geflügelherden die Futter- und Wasseraufnahme reduzieren, die Legeleistung zurückgeht oder eine erhöhte Sterblichkeit der Tiere beobachtet wird.
  • Es besteht eine Meldepflicht für Veranstaltungen mit Geflügel und anderen Vögeln.

Diese Bestimmungen betreffen alle geflügelhaltenden Betriebe und Personen in Gebieten mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko, egal ob die Haltung kommerzieller oder privater Natur ist.

Einhaltung der Maßnahmen empfohlen

Es wird dringend die Einhaltung der allgemeinen Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen empfohlen. Verendet aufgefundene Wasser- und Greifvögel sollen belassen werden. Der Fundort ist aber bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde oder im Büro der Amtstierärztin beziehungsweise des Amtstierarztes zu melden.

Links zu diesem Artikel:

  • Stallpflicht in Kraft

(Quelle: salzburg24)

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