„VgT-AktivistInnen und andere TierschützerInnen demonstrieren gegen die starre Haltung von Gatterjäger Mayr-Melnhof, der keine Schritte zu setzen gewillt scheint, um die Gatterjagd endlich zu beenden. Das Land Salzburg möchte sein Jagdgatter aufkaufen und der Öffentlichkeit zugänglich machen, aber der Handel scheint nicht zustande zu kommen“, mit diesen Worten kündigte Martin Balluch, Obmann des VgT, die Protestaktion am Mittwoch in Salzburg an.
Sachbeschädigungen im Bereich Linzergasse
Fast zeitgleich informierte die Polizei Salzburg über eine Sachbeschädigung in der Linzergasse, am Platzl und der Priesterhausgasse: Mistkübel, Poller, Regenrinnen und Verkehrszeichen wurden mit insgesamt 30 DIN-A4-Stickern, die eine Botschaft gegen Gatterjagden enthalten, beklebt. "Die Aufkleber haben sich aber offenbar recht leicht lösen lassen", sagte eine Sprecherin der Polizei zur APA. Die Botschaft auf den Stickern samt Konterfei von Mayr-Melnhof (Überschrift: "Wanted") war unmissverständlich: "Der Verdächtige betreibt im Norden von Salzburg ein Jagdgatter, in dem er Hunderte Wildschweine züchtet. Etwa 400 dieser handzahmen Tiere werden jährlich im umzäunten Gelände von Jagdhunden gehetzt und von Jagdgästen beschossen." Ein Spektakel - so der Text am Aufkleber weiter - das lediglich der Lustbefriedigung einiger Perverser diene.
Obmann weist Zusammenhang mit VgT zurück
Balluch, der für die Protestaktion nach Salzburg gefahren ist, gibt gegenüber SALZBURG24 an, nichts mit den Sachbeschädigungen zu tun zu haben. Die Ermittlungen der Polizei laufen. Ein Namen einer Organisation fand sich auf den Stickern nicht.
"Gatterjagd zum Spaß gehört verboten"
Protestiert wird am Mittwoch an zwei Plätzen. Nämlich von 10 bis 13 Uhr bei der Einfahrt zum Schloss Glanegg in Grödig und von 15 bis 18 Uhr vor dem Jagdgatter in Anthering. Für beide Demos rechnet der VgT-Obmann mit etwa jeweils 15 Personen.
„Es ist nicht nur gegen die Würde des Tieres, sondern es ist eindeutig Tierquälerei wenn Wildschweine in einem Jagdgatter von Hunden herumgehetzt und beschossen werden“, so Balluch im SALZBURG24-Interview. „Es geht um den Spaß der Jäger, nicht um die Fleischproduktion.“
Kauft Land Salzburg Mayr-Melnhofs Gatter?
Wie Balluch mitteilte, wolle das Land Salzburg Mayr-Melnhofs Gatter kaufen und der Öffentlichkeit zugänglich machen. „Er will aus welchen Gründen auch immer aber nicht verkaufen“, schildert Balluch.
Auf die Frage, ob er selbst Kontakt mit dem Land Salzburg hat, meinte er, dass er trotz neuer Informationen keinen Termin beim zuständigen Landesrat Josef Schwaiger erhalte. Dieser ihm aber mitteilen ließ, dass es eine Reform des Jagdgesetzes geben wird. Wie diese konkret aussieht, ist aber noch nicht bekannt.
Reihe gegenseitiger Anzeigen
Eine Wildschweinjagd in dem privaten Gatter von Mayr-Melnhof am 15. Dezember 2015 hatte zu einer Reihe gegenseitiger Anzeigen geführt. Die Tierschützer hatten drei Anzeigen wegen Tierquälerei, Sachbeschädigung und Nötigung eingebracht, die Ermittlungen wurden hier aber zum Teil aber wieder eingestellt. Auch der Unternehmer setzte sich juristisch zur Wehr und brachte Anzeigen wegen Verleumdung, Rufschädigung und Besitzstörung ein.
So steht es um die Verfahren
Wie der Sprecher der Salzburger Staatsanwaltschaft, Robert Holzleitner, am Mittwoch auf APA-Anfrage mitteilte, haben die Anzeigen der vergangenen Monate zu keinen strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen Maximilian Mayr-Melnhof oder VGT-Obmann Martin Balluch geführt. Am Zivilrechtsweg sind die juristischen Auseinandersetzungen zwischen den beiden Kontrahenten aber noch nicht beendet.
Am Handelsgericht Wien wurde zuletzt einen Antrag von Mayr-Melnhof auf einstweilige Verfügungen nach drei Protestaktionen der Tierschützer abgelehnt. Der VGT hatte dem Salzburger einen Preis - das "Steinerne Herz" - verliehen, und später mit einer Toilettenaktion und einer Mayr-Melnhof-Puppe gegen die Gatterjagd protestiert. Der Unternehmer fühlte sich verunglimpft und klagte. Dem Gericht zufolge habe es sich aber um erlaubte Protestformen gehandelt, sagte Balluch. Allerdings legte Mayr-Melnhof gegen dieses Urteil Rekurs ein. Über die eingebrachten Unterlassungsklagen zu den drei Protestaktionen sei laut VGT hingegen noch nicht entschieden worden.
Am Bezirksgericht Oberndorf (Flachgau) ist außerdem ein von Mayr-Melnhof angestrengter Prozess wegen Besitzstörung offen. Wie sich Ende April im Verfahren herausstellte, war der Vorsteher des Bezirksgerichts selbst an der Wildschweinjagd in dem Gatter beteiligt. Nun muss das Landesgericht Salzburg über einen Ablehnungsantrag gegen den prozessführenden Richter entscheiden.
(SALZBURG24/APA)
(Quelle: salzburg24)