Das Land Salzburg regelt die Seeuferbewirtschaftung im Flachgau neu, wie heute bekanntgegeben wurde. Die Tarife sollen für mehr Transparenz und Vergleichbarkeit sorgen. Aber worum geht es überhaupt? Grundflächen am Mattsee, Obertrumer See, Grabensee sowie Wallersee werden vom Land Salzburg an Privatpersonen oder Vereine verpachtet. Zuletzt wurden die Verträge und der Pachtzins 2015/2016 evaluiert beziehungsweise erhöht, teilte das Land mit. Nun wurde ein neues Gesetz zur Seeuferbewirtschaftung in Begutachtung geschickt, es soll mit Jahresanfang 2026 in Kraft treten.
Acht angepasste Tarife
Im neuen Salzburger Seenbewirtschaftungsgesetz sollen acht adaptierte Tarife die Grundlage für die Pacht bilden. Bei den regulären Tarifen liegt die Bandbereite von 9,60 Euro bis 16 Euro pro Quadratmeter. Bei Sondertarifen liegen die Quadratmeterpreise bei 0,48 Euro bis 3,20 Euro. Für eine Boje oder einen Seezugang sollen in Zukunft jeweils 480 Euro jährlich bezahlt werden.
Freie Seezugänge ermöglichen
Die Finanzabteilung hat gemeinsam mit Fachleuten den Gesetzesvorschlag erarbeitet. „Für die Tarifgestaltung der Pachtverträge ab 2026 war es uns ein Anliegen eine transparente Variante für die Pächterinnen und Pächter zu schaffen. Es wurde dabei eine sowohl wirtschaftlich als auch sozial vertretbare Variante der Tarifgestaltung auf Basis der bestehenden Tarifstrukturen und des gegenwärtigen Tarifniveaus erarbeitet“, betont Landeshauptmann Wilfried Haslauer (ÖVP).
Die Seen im Bundesland werden vor allem in den Sommermonaten von Einheimischen und Gästen zur Erholung genutzt. „Als Landesregierung arbeiten wir daran, dass auch mehr öffentliche Uferflächen für die Salzburgerinnen und Salzburger im Land zugänglich sind. Dazu sind wir derzeit mit Grundstücksbesitzern in Gesprächen“, so Haslauer.
Warum die Tarife angepasst werden
Die Ausgangsbasis für die nunmehr gesetzlich festgesetzten Tarife sind die 2016 festgelegten Grundtarife, welche in der Folge wertgesichert wurden. Die reale Erhöhung für die Tarifperiode ab 2026 beträgt in etwa 20 Prozent. Bei den Pachtgrenzen wurde mit 480 Euro das Mindestentgelt festgesetzt, das jährliche Höchstentgelt liegt bei 9.600 Euro. Es gibt dabei auch Abschläge für neu berechnete oder neu hinzugekommene Flächen.
Das neue Salzburger Seenbewirtschaftungsgesetz ist am Dienstag in Begutachtung geschickt worden. Bis zum 11. März 2025 – also exakt vier Wochen - können Stellungnahmen zum Entwurf eingebracht werden.
(Quelle: salzburg24)