Der Freispruch ist nicht rechtskräftig. Laut dem Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Martina Pfarrkirchner konnte die Finanz in dem Prozess nicht nachvollziehbar erklären, wie sich die angeklagte Schadenssumme zusammensetzt. Deshalb sei der Freispruch erfolgt, sagte die Vorsitzende, auch wenn das Gericht davon ausgehe, dass in der Causa Steuern hinterzogen wurden. Ein Vertreter der Finanz meldete Nichtigkeitsbeschwerde an. Staatsanwalt Marcus Neher gab keine Erklärung ab.
Vorwurf: Schwarzgeldzahlungen auf Baustellen
Der angeklagte Tatzeitraum bezieht sich auf die Jahre 1999 bis 2005. Bereits 2000 hatte das Finanzamt bei einem Prüfungsverfahren schwere Mängel in der Buchführung des Unternehmens des Angeklagten festgestellt. Die Vorwürfe betreffen im Wesentlichen Schwarzgeldzahlungen bei diversen Privatbaustellen. Offiziell seien die Arbeiten zu 40 Prozent als Eigenleistung der Häuslbauer ausgewiesen worden, so die Staatsanwaltschaft.
Baumeister teilweise geständig
Der bisher unbescholtene Baumeister aus dem Flachgau hatte sich zu einem kleinen Teil geständig gezeigt. Er warf der Finanz vor, "mit völlig falschen Zahlen" operiert zu haben. Die von der Staatsanwaltschaft angegebene Schadenssumme durch Umsatz- und Einkommensteuer-Entgang sei zu hoch, hier gebe es "massive Differenzen", hatte sein Verteidiger Robert Galler erklärt.
Häuslbauer bereits verurteilt
Allerdings wurden im Zusammenhang mit dem Verfahren gegen den Baumeister rund 20 Häuslbauer meist nach Geständnissen bereits längst verurteilt. Damit gibt es mehrere verurteilte Beitragstäter, aber keinen Haupttäter. Es stellt sich die Frage, ob die Verfahren gegen die Häuslbauer wieder aufgerollt werden, falls das erstinstanzliche Urteil gegen den Baumeister rechtskräftig wird.
Die erste Verhandlung in dem Verfahren gegen den Flachgauer begann im März 2011. Mit Martina Pfarrkirchner wurde nun die mittlerweile siebente Richterin mit der Finanzcausa betraut.
(APA)
(Quelle: salzburg24)