Flachgau

Sohn verübte Selbstmordversuch: Vater vor Gericht

Veröffentlicht: 23. Jänner 2012 16:39 Uhr
Weil er seinem Sohn eine Waffe "unbewusst" überlassen hat und dieser damit im April 2010 einen Selbstmordversuch verübt hatte, ist ein Beamter am Montag am Landesgericht Salzburg zu zehn Wochen bedingter Haft verurteilt worden.
Oliver Klamminger
Der 50-jährige Salzburger hatte dem Urteil zufolge seine "Glock 21" nicht sicher aufbewahrt, sodass sich sein mittlerweile 23-jähriger Sohn in den Kopf schießen konnte. Das Urteil wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz und wegen fahrlässiger Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen ist nicht rechtskräftig. Die Verteidigung kündigte volle Strafberufung an.

Sohn war Waffen-Narr

Der Beschuldigte habe gewusst, dass sein Sohn ein Faible für Waffen hatte, sagte Richterin Maria Schörghuber. Der Beamte hätte auch von den psychischen Problemen des jungen Mannes gewusst. Deshalb hätte er streng darauf achten müssen, dass der Sohn keinen Zugang zu jenem Versteck hatte, wo die "Glock 21" aufbewahrt worden ist. "Der Angeklagte war nicht sorgfältig genug bei der Verwahrung", betonte die Richterin. Deshalb werfe sie dem Angeklagten eine "unbewusste Fahrlässigkeit" vor. Gegen den
Sohn, der als Waffennarr galt, bestand seit 2007 ein Waffenverbot.

"Pistole war im Safe"

Vater und Sohn wohnten 2010 in einem Haus im Flachgau. Die Waffe lag nach Angaben des Beamten in einem Safe im Schlafzimmer, den Schlüssel dazu bewahrte er in einer Schreibtischlade auf. Er habe die Pistole seinem Sohn auch nie übergeben, beteuerte der Beamte. Der Sohn schoss sich im April 2010 nach einem Streit mit einer Freundin mit der "Glock 21" in den Kopf. Er überlebte schwer verletzt. Der Beamte war bereits im Februar 2011 in derselben Angelegenheit in Salzburg vor Gericht gestanden, wurde aber vom Vorwurf der fahrlässigen schweren Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen freigesprochen. Eine andere Richterin hatte damals keinen Anhaltspunkt dafür gefunden, wonach der Beschuldigte die Waffe seinem
Sohn freiwillig überlassen hätte. Die Staatsanwaltschaft berief gegen den Freispruch. Das Urteil wurde aufgehoben, heute erfolgte der zweite Rechtsgang. (APA)

(Quelle: salzburg24)

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