Ein ehemaliger Postbediensteter ist am Mittwoch am Landesgericht Salzburg wegen Amtsmissbrauchs zu zehn Monaten auf Bewährung rechtskräftig verurteilt worden. Der geständige 43-Jährige soll tausende Sendungen, davon 263 behördliche Schriftstücke, von Juni 2022 bis April 2023 in seiner Wohnung, in seinem Auto und in einem Spind in der Zustellbasis gehortet haben. Er begründete die Tat mit Arbeitsüberlastung, die zu Alkoholkonsum und auch privaten Problemen geführt hätte.
Sendungen für Adressen im Flachgau
Die Postsendungen waren an Empfänger in Seekirchen, Neumarkt, Eugendorf und Mattsee im Flachgau adressiert. Darunter befanden sich auch die 263 behördlichen Schriftstücke wie RSa-und RSb-Briefe, die alleine Gegenstand der Anklage waren. In diesem Fall galt er im gesetzlichen Sinne als Beamter. "Das sind Schriftstücke, da geht es um etwas, zum Beispiel um eine Aufforderung zum Strafantritt oder eine Vaterschaftsanerkennung", gab die vorsitzende Richterin zu bedenken. Ein Geschädigter habe eine Bauverhandlung verpasst.
Ex-Postler zeigt sich vor Gericht reuevoll
"Das Ganze tut mir sehr leid. Ich schäme mich dafür, dass ich hier sitzen muss", zeigte sich der Beschuldigte reuevoll. Seit dem Jahr 2011 trug der Vater von zwei Kindern im östlichen Flachgau die Post aus. Als er zu Jahresbeginn 2022 in ein westlicheres Reyon in den Seekirchener Raum versetzt wurde, habe die Arbeitsüberlastung zugenommen, schilderte er. "Da sind 40 bis 50 Kisten dagestanden, als ich vom Urlaub zurückgekommen bin. Dazu kamen noch weitere 15 Kisten zum Austragen."
Alkohol, berufliche und private Probleme
Der Angeklagte habe seine Vorgesetzten mit der Problematik konfrontiert, sei aber mit dem Arbeitsdruck allein gelassen worden, sagte Verteidiger Markus Kobler. Da habe der Mann "eine gewisse Neurose entwickelt" und sich auch immer mehr in den Alkohol geflüchtet. Die beruflichen, psychischen und familiären Probleme - der Beschuldigte selbst sprach von Scheidung - hätten ihn überfordert. Er sei schließlich auf eigenen Wunsch stationär behandelt worden und habe sich auch einer Alkoholtherapie unterzogen.
Der Schöffensenat wertete das Geständnis, die bisherige Unbescholtenheit, die psychische Ausnahmesituation und die berufliche Überlastung als mildernd. "Sie haben um Hilfe angesucht, diese aber nicht bekommen", konstatierte die Richterin. Bei einem Strafrahmen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren "ist das ein sehr mildes Urteil". Der Mann befindet sich noch im Krankenstand. Er möchte im November wieder arbeiten
(Quelle: apa)