"Wir stocken doch nicht auf Zuruf unser Strafamt mit fünf Posten für gerade mal drei Monate auf. Das ist verwaltungstechnischer Wahnsinn. Abgesehen davon wollen wir dieses Abzockergeld gar nicht haben. Soll es das Land doch selber einheben", wetterte der Bürgermeister am Dienstag in einer Aussendung.
Tempo 80: 400 Strafverfahren pro Tag
Wie der Magistrat erhoben habe, wäre nach derzeitigem Wissensstand mit circa 400 Strafverfahren pro Tag zu rechnen. Daraus ergebe sich ein zusätzlicher Personalaufwand von fünf Mitarbeitern, für die auch eine entsprechende Raumvorsorge zu treffen wäre, erläuterte Schaden. Hinzu komme eine Anbindung an die EDV des Innenministeriums.
"Wollen das Geld definitiv nicht"
Das Land, das sich die Probebetrieb von Tempo 80 gewünscht habe, müsse sich an den diesbezüglichen Kosten nicht beteiligen, erklärte der Bürgermeister. Denn die Einnahmen, 50 Euro pro Anonymverfügung, verblieben der Stadt als jene Behörde, die die Strafen verhängt. Sie hätte freilich auch komplizierte Lenkererhebungen durchzuführen, ergänzte Schaden. "Wir wollen dieses Geld definitiv nicht. Und so viel Aufwand für drei Monate ist einfach sinnlos. Da haben wir besseres zu tun, als das mit unserem Personal zu unterstützen. Das kommt für mich nicht infrage." Diese Position sei auch mit dem ressortzuständigen Bürgermeister-Stellvertreter Harry Preuner (ÖVP) abgesprochen.
Dauerhafte Regelung vonTempo 80?
Das Büro Preuner tat dann am Dienstnachmittag in einer Aussendung die Befürchtung kund, dass LH-Stv. Rössler eine dauerhafte Regelung von Tempo 80 beabsichtige und verwies dabei auf ein Besprechungsprotokoll des Strafamtes des Magistrats mit der zuständigen Landesabteilung: "Die kolportierte Probephase ergibt sich daraus, dass für Erlassung der Verordnung für mehr als drei Monate das Einvernehmen mit dem Verkehrsministerium erforderlich ist und dies ist wegen der Regierungsbildung derzeit schwierig", wurde aus dem Protokoll zitiert.
Tesbetrieb am 1. Feburar
Ein Sprecher von Rössler sagte dazu gegenüber der APA: "Erst wird einmal der Probebetrieb abgehalten, dann wird evaluiert." Mehr sei derzeit nicht geplant. Und die Weigerung des Bürgermeisters, Strafen während der Testphase einzuheben, kommentierte der Sprecher wie folgt: Die Bezirksverwaltungsbehörde müsse auf dem Boden der Rechtsstaatlichkeit handeln, die Behörde könne das Einheben von Strafen nicht verweigern. Er gehe derzeit davon aus, dass der Testbetrieb am 1. Februar in Kraft tritt. (APA)
(Quelle: salzburg24)