Verkehrskontrollen

Über 120 Anzeigen wegen Abstandsverstößen auf Salzburger A1

Veröffentlicht: 10. März 2025 09:55 Uhr
Zahlreiche Lenker:innen, die viel zu wenig Abstand gelassen haben, hat die Salzburger Polizei am Wochenende auf der A1 gestoppt. Spitzenreiter waren zwei Lenker, die nur etwa 0,37 Sekunden Abstand zum vorigen Fahrzeug ließen.

Intensive Verkehrskontrollen mit Fokus auf Geschwindigkeit und Abstand hat die Salzburger Polizei am Wochenende auf der Westautobahn (A1) im Flachgau durchgeführt. Dabei wurden insgesamt 170 Verstöße festgestellt.

126 Lenker:innen wegen zu wenig Abstand gestraft

Ein Großteil davon entfiel auf zu geringen Abstand, so die Exekutive. 126 Lenker haben demnach den Mindestabstand zum vorderen Fahrzeug nicht eingehalten. Spitzenreiter waren dabei gleich zwei Lenker, die lediglich 0,37 Sekunden Abstand hielten – das sind bei einer Geschwindigkeit von 130 km/h nur knappe 13 Meter. Ein Lenker aus dem Bezirk Schärding hielt auch zu wenig Abstand, nämlich nur 0,56 Sekunden.

Zusätzlich waren 44 Lenker:innen zu schnell dran.

Hohe Strafen bei zu wenig Abstand

Je nach tatsächlich eingehaltenem Abstand sind Verwaltungsstrafen von bis 2.180 Euro möglich. Zudem kann es – wenn Lenker besonders knapp und aggressiv unterwegs sind – zu Vormerkungen und dem Führerscheinentzug kommen.

  • Beträgt der Sicherheitsabstand zwischen 0,4 und einer Sekunde, droht eine Verwaltungsstrafe bis zu 726 Euro. Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofs ist nämlich von einem Kfz-Lenker jedenfalls ein Sicherheitsabstand einzuhalten, der etwa der Länge des Reaktionsweges entspricht, das ist etwa eine Sekunde. In Metern entspricht das etwa 3/10 des Wertes der eingehaltenen Geschwindigkeit in km/h: Also 30 Meter bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h.
  • Fährt man knapper auf, nämlich zwischen 0,2 und 0,4 Sekunden (sieben bis 14 Meter bei 130 km/h), droht neben einer Strafe von 72 bis 2180 Euro auch eine Vormerkung.
  • Der aggressive Drängler, der nicht einmal 0,2 Sekunden (bis sieben Meter) einhält, muss mit einer Entziehung der Lenkberechtigung für mindestens sechs Monate rechnen. Daneben gibt es eine saftige Verwaltungsstrafe bis 2.180 Euro oder unter Umständen sogar eine Gerichtsstrafe wegen Nötigung.

(Quelle: salzburg24)

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