Flachgau

Ufergrundstücke: Volksanwältin ortet Missstände in der Verwaltung des Landes Salzburg

Eine Anrainerin und ihre Eltern sollten statt 416 Euro plötzlich 4.630 Euro für das Seegrundstück am Wallersee bezahlen.
Veröffentlicht: 31. Jänner 2017 14:45 Uhr
Zahlreiche verzweifelte Mieter von Ufergrundstücken am Wallersee und am Obertrumer See (beide Flachgau) wandten sich an Volksanwältin Gertrude Brinek. Das Land Salzburg hatte den Betroffenen neue Mietverträge vorgelegt, welche eine völlig überraschende Mietzinserhöhung um bis zu 1.100 Prozent vorsahen und bereits eine Woche später in Kraft treten sollten. Was war geschehen?

Auf Grundlage eines neuen Tarifsystems, wurde etwa die Miete eines Grundstücksbesitzers am Wallersee von bisher 900 Euro  auf 10.000 Euro erhöht. Eine weitere Anrainerin und ihre Eltern sollten statt 416 Euro plötzlich 4.630 Euro bezahlen.

Für Grund unter Wasser bezahlen

Volksanwältin Brinek kritisierte die Vorgangsweise des Landes sowie die gewählte Berechnung der Mietzinse für die Seeparzellen. Aufgrund dieser Änderungen sollten die Betroffenen nun auch für Grund bezahlen, der zur Gänze unter Wasser liegt und fortan für Häuschen, die sie selbst gebaut hatten, höhere Mieten entrichten. „Weder die fragwürdigen Neubemessungen noch die neueingeführten Tariftypenregelungen sind nachvollziehbar", so Brinke in einer ersten Reaktion.

Zahlreiche Salzburger wandten sich an Volksanwältin Gertrude Brinek./APA/HERBERT PFARRHOFER Salzburg24
Zahlreiche Salzburger wandten sich an Volksanwältin Gertrude Brinek./APA/HERBERT PFARRHOFER

Land Salzburg soll Mietzinse neu berechnen

Die Volksanwaltschaft empfahl daher, dass die Salzburger Landesregierung die Mietzinse für die Vermietung der Seegrundstücke neu berechnet und deren Erhöhung nur schrittweise vornimmt. Die Landesregierung hat nun 8 Wochen Zeit die Empfehlung umzusetzen oder schriftlich zu begründen, weshalb sie das nicht tun will.

(Quelle: salzburg24)

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