Auf Grundlage eines neuen Tarifsystems, wurde etwa die Miete eines Grundstücksbesitzers am Wallersee von bisher 900 Euro auf 10.000 Euro erhöht. Eine weitere Anrainerin und ihre Eltern sollten statt 416 Euro plötzlich 4.630 Euro bezahlen.
Für Grund unter Wasser bezahlen
Volksanwältin Brinek kritisierte die Vorgangsweise des Landes sowie die gewählte Berechnung der Mietzinse für die Seeparzellen. Aufgrund dieser Änderungen sollten die Betroffenen nun auch für Grund bezahlen, der zur Gänze unter Wasser liegt und fortan für Häuschen, die sie selbst gebaut hatten, höhere Mieten entrichten. „Weder die fragwürdigen Neubemessungen noch die neueingeführten Tariftypenregelungen sind nachvollziehbar", so Brinke in einer ersten Reaktion.
Land Salzburg soll Mietzinse neu berechnen
Die Volksanwaltschaft empfahl daher, dass die Salzburger Landesregierung die Mietzinse für die Vermietung der Seegrundstücke neu berechnet und deren Erhöhung nur schrittweise vornimmt. Die Landesregierung hat nun 8 Wochen Zeit die Empfehlung umzusetzen oder schriftlich zu begründen, weshalb sie das nicht tun will.
(Quelle: salzburg24)