Als er am 8. Juli 2015 in der Nacht schon stark alkoholisiert auf der Terrasse seines Hauses in Bergheim (Flachgau) gesessen sei, habe er beobachtet, wie ein ihm unbekanntes Auto langsam die Sackgasse in der kleinen Wohnsiedlung entlang fuhr, sagte der Angeklagte bei der Verhandlung am Landesgericht Salzburg zu Richterin Stephanie Schmid. "Ich habe vermutet, es handelt sich um Einbrecher."
Salzburger stoppt Autofahrer mit Waffe
Der Salzburger holte die Pistole, für die er eine Waffenbesitzkarte hatte, aus seinem Tresor, rannte zur Straße und stoppte den Autofahrer an. "Ich hielt die Waffe in der rechten Hand an der Seite, die Mündung zeigte auf den Boden. Ich schrie 'was willst du da, verschwinde, bei uns gibt es nichts zu holen'." Der Lenker sei dann davongefahren.
Kennzeichen notiert
Warum er nicht die Polizei alarmiert hatte, wollte die Richterin wissen. Wenn er nicht betrunken gewesen wäre, hätte er das auch getan und das Kennzeichen notiert, antwortete der 44-Jährige. Allerdings habe er schon einmal die Polizei gerufen. "Es dauerte sehr lange, bis die kam. Die Inspektion schließt ja um 17.00 Uhr.
Waffe zur Abschreckung
Die Waffe habe er auch wegen des "psychologischen Effekts" und der abschreckenden Wirkung mitgenommen, als er am 8. Juli "Nachschau" gehalten habe, betonte der Angeklagte. Verteidiger Patrick Thun-Hohenstein forderte einen Freispruch. "Nur das Mitführen einer Waffe an sich, um sich selbst zu schützen, ist sicher nicht als Tatbestand eines Nötigungsvorsatzes zu werten." Laut Staatsanwalt Christian Weismann hatte der Beschuldigte den Zeitungszusteller allerdings mit der Waffe "zu einer Handlung der Ortsveränderung genötigt".
Der 44-jährige Salzburger ist wegen Nötigung zu einer Geldstrafe in Höhe von 600 Euro verurteilt worden. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig, weil weder der Staatsanwalt noch der Verteidiger eine Erklärung abgegeben haben. Das erklärte die Sprecherin des Landesgerichtes Salzburg, Martina Pfarrkirchner, am frühen Nachmittag auf Anfrage der APA.
(APA)
(Quelle: salzburg24)