Flachgau

Urteil: Salzburger soll Zeitungszusteller in Bergheim mit Pistole bedroht haben

Ein Salzburger ist wegen schwerer Nötigung vor Gericht.
Veröffentlicht: 29. Februar 2016 14:26 Uhr
Ein 44-jähriger Salzburger, der einen Zeitungszusteller für einen Einbrecher hielt und ihn mit einer Pistole bedroht haben soll, hat sich am Montag bei einem Prozess wegen schwerer Nötigung verantworten müssen. Der Mann bekannte sich nicht schuldig. Die ungeladene Waffe habe er nur zum Eigenschutz in der Hand gehalten, er habe damit nicht auf den Mann gezielt, beteuerte der Angeklagte. Der Mann wurde zu einer Geldstrafe verurteilt.
Katharina Köhn

Als er am 8. Juli 2015 in der Nacht schon stark alkoholisiert auf der Terrasse seines Hauses in Bergheim (Flachgau) gesessen sei, habe er beobachtet, wie ein ihm unbekanntes Auto langsam die Sackgasse in der kleinen Wohnsiedlung entlang fuhr, sagte der Angeklagte bei der Verhandlung am Landesgericht Salzburg zu Richterin Stephanie Schmid. "Ich habe vermutet, es handelt sich um Einbrecher."

Salzburger stoppt Autofahrer mit Waffe

Der Salzburger holte die Pistole, für die er eine Waffenbesitzkarte hatte, aus seinem Tresor, rannte zur Straße und stoppte den Autofahrer an. "Ich hielt die Waffe in der rechten Hand an der Seite, die Mündung zeigte auf den Boden. Ich schrie 'was willst du da, verschwinde, bei uns gibt es nichts zu holen'." Der Lenker sei dann davongefahren.

Kennzeichen notiert

Warum er nicht die Polizei alarmiert hatte, wollte die Richterin wissen. Wenn er nicht betrunken gewesen wäre, hätte er das auch getan und das Kennzeichen notiert, antwortete der 44-Jährige. Allerdings habe er schon einmal die Polizei gerufen. "Es dauerte sehr lange, bis die kam. Die Inspektion schließt ja um 17.00 Uhr.

Waffe zur Abschreckung

Die Waffe habe er auch wegen des "psychologischen Effekts" und der abschreckenden Wirkung mitgenommen, als er am 8. Juli "Nachschau" gehalten habe, betonte der Angeklagte. Verteidiger Patrick Thun-Hohenstein forderte einen Freispruch. "Nur das Mitführen einer Waffe an sich, um sich selbst zu schützen, ist sicher nicht als Tatbestand eines Nötigungsvorsatzes zu werten." Laut Staatsanwalt Christian Weismann hatte der Beschuldigte den Zeitungszusteller allerdings mit der Waffe "zu einer Handlung der Ortsveränderung genötigt".

Der 44-jährige Salzburger ist wegen Nötigung zu einer Geldstrafe in Höhe von 600 Euro verurteilt worden. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig, weil weder der Staatsanwalt noch der Verteidiger eine Erklärung abgegeben haben. Das erklärte die Sprecherin des Landesgerichtes Salzburg, Martina Pfarrkirchner, am frühen Nachmittag auf Anfrage der APA.

(APA)

(Quelle: salzburg24)

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