Nicht von Satzung gedeckt

FLINT-Bevorzugung von ÖH Uni Salzburg rechtswidrig

Studentinnen und Studenten im AudiMax an der Naturwissenschaftlichen Fakultät, aufgenommen 2011. (SYMBOLBILD)
Veröffentlicht: 16. Februar 2022 16:36 Uhr
Die Bevorzugung von sogenannten FLINT-Personen bei einer Ausschreibung von Referentenstellen an der HochschülerInnenschaft (ÖH) der Universität Salzburg ist vom Bildungsministerium als rechtswidrig aufgehoben worden. Demnach sollten Frauen, Lesben, Intersexuelle, nicht-binäre Personen und Transsexuelle bei der Besetzung bevorzugt werden - das sei allerdings nicht von der ÖH-Satzung gedeckt, hielt das Ministerium fest.

Zunächst hatte der "Standard" (online) über die Entscheidung berichtet. Die HochschülerInnenschaft hatte laut Bildungsministerium mehrere Referentenstellen (darunter etwa Bildungspolitik, Sozialpolitik und auch Genderfragen) ausgeschrieben und diese mit dem Zusatz versehen: "Im Sinne der Gleichbehandlung werden FLINT-Personen bei gleicher Qualifikation bevorzugt."

ÖH-Satzung sieht Frauen-Förderung vor

Allerdings sieht die Satzung der ÖH an der Uni Salzburg nur eine Förderung von Frauen vor - damit sei die Bevorzugung von anderen Personengruppen von der eigenen Satzung nicht gedeckt, so das Ministerium. Dieses fungiert als Aufsichtsbehörde der ÖH.

(Quelle: apa)

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