"Das Erheben der Gebühren ist rechtlich zulässig", betont Daniela Gabler von der Konsumentenschutzabteilung der AK. "Das steht zwar in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen (AGB) dieser Airline, aber die Passagiere wurden auf diese Vorgehensweise nicht gesondert hingewiesen. Und in der Praxis lesen nur die Wenigsten die AGB gründlich durch", erklärt sie. Im Sommer hätten sich Beschwerden von Fluggästen gehäuft.
AK geht gegen Check-In-Gebühren vor
Die Arbeiterkammer Salzburg übernahm nun den Rechtsschutz für eine Familie, die bei Hin- und Rückflug diese Check-in Gebühren bezahlen musste. Die AK argumentierte im Fall der Salzburger Familie, dass dieser angesprochene, gesonderte Hinweis auf eine 55-Euro-Gebühr ausgeblieben sei. "Ein Verweis auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen ist in diesem Fall zu wenig. Denn diese Vorgehensweise ist unüblich und für Passagiere grob benachteiligend“, so Gabler.
Die Gesellschaft lenkte laut AK ein und erstattete den Betrag. "Unser Ziel ist aber, dass Fluglinien diese Praxis bei Check-In-Gebühren generell einstellen", stellte die Konsumentenschützerin klar.
(Quelle: salzburg24)